Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihre Angehörigen bzw. Ihre Pflegeperson, zum Beispiel wegen eines Arztbesuches oder Urlaub, die Pflege stunden-, tage- oder wochenweise nicht übernehmen können.
Die Verhinderungspflege
steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld oder der Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zur Verfügung.
Die Pflegeversicherung stellt finanzielle Hilfen für die sogenannte Grundpflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Dazu gehören unter anderem Grundpflege, Ernährung, Mobilität, Betreuung, Hauswirtschaftliche Versorgung sowie Verhinderungspflege.