Tafel Taufkirchen
Das Angebot der Taufkirchener Tafel kann von jedem Taufkirchener Bürger sowie Bürgern der umliegenden Holzlandgemeinden (Inning, Steinkirchen, Hohenpolding) in Anspruch genommen werden, der/die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder auch Wohngeld bezieht/en.
Gegen Vorlage Ihres jeweiligen Amtsbescheides bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie einen Berechtigungsausweis, der über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wird.
Diesen Ausweis benötigen Sie zum wöchentlichen Einkauf im Tafel-Laden.
Den Ausweis erhalten Sie derzeit im
Rathaus
Rathausplatz 1
Bürgerbüro
84416 Taufkirchen (Vils)
Tel. 08084/37-0
Fax 08084/37-23.
Taufkirchener Tafel