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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldner und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Fürstenfeldbruck

Die Schuldner und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Fürstenfeldbruck

Wir sind eine staatlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Die Beratung ist kostenfrei.

Durch unsere persönliche Beratung wollen wir Ihnen aus Ihrer Krise helfen und die Perspektive einer Entschuldung aufweisen.
Ziel unserer Schuldnerberatung ist es, für Sie eine Entlastung hinsichtlich Ihrer finanziellen Sorgen zu erreichen.

Persönliche Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.


Sie können sich anonym über unsere Onlineplattform beraten lassen, hier ist auch Videoberatung möglich. 
Unsere aktuellen Telefonsprechzeiten sowie die Erreichbarkeit der Jugendsprechstunde entnehmen Sie bitte der Ansage auf unserem Anrufbeantworter.

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Standorte

Wenn Sie in Fürstenfeldbruck, Emmering, Maisach oder im westlichen Landkreis wohnen:

Caritas-Zentrum Fürstenfeldbruck - Sozialberatung für Schuldner

Hauptstraße 5
82256 Fürstenfeldbruck


E-Mail: schuldnerberatung-ffb@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08141 3207-39
Fax: 08141 3207-24

Wenn Sie in Germering, Alling, Puchheim, Olching, Gröbenzell oder Eichenau wohnen:

Caritas-Zentrum Fürstenfeldbruck - Sozialberatung für Schuldner

Otto-Wagner-Straße 11
82110 Germering


E-Mail: cz-germering@​caritasmuenchen.org
Telefon: 089 848079-10
Fax: 089 848079-35

Downloads und weitere Informationen

2,55 MB
Flyer_Schuldner-und Insolvenzberatung Fürstenfeldbruck - Germering 2023
2,55 MB
98,62 KB
Anmeldebogen
98,62 KB
41,27 KB
Einnahmen und Ausgaben Übersicht
41,27 KB
24,39 KB
Gläubigertabelle
24,39 KB

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Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtung spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Ehemals Selbstständige i. S. d. § 304 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO, d.h. z.B. Kleingewerbetreibende und Soloselbstständige, können sich ebenfalls an die Schuldnerberatungsstelle wenden. Nicht beraten werden können: Firmen, Gewerbetreibende und aktuell Selbstständige. 

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.