Sozialberatung für Schuldner Alle Informationen zum AngebotZiel unserer Schuldnerberatung ist es, für Sie eine Entlastung hinsichtlich Ihrer finanziellen Sorgen zu erreichen. Durch unsere persönliche Beratung wollen wir Ihnen aus Ihrer Krise helfen und die Perspektive einer Entschuldung aufweisen.
- Wir erklären Ihnen Zusammenhänge zwischen Schuldner und Gläubiger.
- Sie erhalten Hilfe in Haushalts- und Budgetfragen.
- Wir beantworten Ihre Fragen zu Pfändungsmaßnahmen der Gläubiger.
- Bei Bedarf erhalten Sie von uns die Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto.
- Wir helfen Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre Schuldensituation zu erlangen.
- Mit unserer Unterstützung treten Sie in Kontakt und Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
- Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie zur Entschuldung.
- Sie können über die Online-Beratung in einem gesicherten Beratungsbereich auch anonym Fragen stellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung:
Wenn Sie in Germering oder Alling wohnen:
Caritas Germering
Sozialberatung für Schuldner
Otto-Wagner-Str. 11
82110 Germering
Telefon 089 / 84 80 79 10
Telefax 089 / 84 80 79 35
e-mail: cz-germering@caritasmuenchen.de
Telefonsprechstunde mit einer Beraterin:
Dienstags 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonsprechstunde für unter 25jährige:
Dienstags 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Wenn Sie in Fürstenfeldbruck, Puchheim, Olching, Gröbenzell, Eichenau oder im westlichen Landkreis wohnen:
Sozialberatung für Schuldner
Hauptstr. 5
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon 08141 / 32 07 39
Telefax 08141 / 32 07 24
e-mail:
schuldnerberatung-ffb@caritasmuenchen.de
Telefonsprechstunde mit einer Beraterin:
unter Telefonnummer: 08141-3207-13:
Montags: 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Mittwochs: 15:00 bis 16:00 Uhr
Freitags: 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr
Offene Sprechstunde (telefonisch oder persönlich) für unter 25jährige:
donnerstags: 16:00 bis 17:00 Uhr
Sollten Sie von uns eine Bescheinigung für Ihr P-Konto benötigen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin und legen zum Termin bitte folgende Unterlagen vor:
Kontoverbindung - ggfls. Heirats- und Geburtsurkunde der Kinder – aktuelle Meldebescheinigung – ggfls. ALG II Bescheid – Kontoauszug mit dem aktuellen Kindergeldbezug bzw. Nachweis über gezahlten Unterhalt an Kinder außerhalb des Haushaltes