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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Mühldorf

Die Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Mühldorf

Wir bieten professionelle Schuldner- und Insolvenzberatung für den gesamten Landkreis Mühldorf an. Unser Angebot steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig von Religion oder Weltanschauung. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
 

Sie erreichen uns auch in Waldkraiburg:

Allgemeine Soziale Beratung, Schuldnerberatung und Migrationsberatung im
"Treffpunkt Miteinand"
Franz-Liszt-Straße 15
Telefon: 08638 88821-0

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Mühldorf

Münchener Straße 52
84453 Mühldorf


E-Mail: sb-mdf@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08631 3763 20
Fax: 08631 3763 18

Ansprechpartner

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Uwe Ulbrich

Schuldnerberater Schuldner- und Insolvenzberatung im Caritas-Zentrum Mühldorf

Downloads und weitere Informationen

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Monatlicher Haushaltsplan
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Unser Beratungsangebot wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration  gefördert.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.