Alle Informationen zum Angebot
Bezugsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen die:- in Haar gemeldet sind
- Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialgeld o.ä. beziehen
Die Ausgabe der Berechtigungsscheine erfolgt:- bei der Caritas Haar,
Jagdfeldring 17, 85540 Haar, Tel.: 46236710 - während der offenen Sprechstunde oder nach telefonischer Terminvereinbarung,
jeden Montag von 9.00 – 12.00 Uhr - im Sozialamt der Gemeinde Haar,
Zimmer B 10 – B 12, während der Öffnungszeiten
Als Nachweise werden benötigt:- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktueller Sozialhilfe-, Grundsicherungs-, Arbeitslosengeld-II-Bescheid oder Einkommensnachweis
Die Ausgabe beim "Haarer Tisch" erfolgt:
- Kirchenstraße 3, Haar
- gegen die Vorlage des Berechtigungsscheines
- gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 1.-€
- Dienstag von 18.30 – 19.15 Uhr
- Freitag von 11.00 – 12.00 Uhr
soziale-beratung-haar@caritasmuenchen.deTel.: 089 46236710