Sie haben Sie sich schon für unseren Stromspar-Check angemeldet und unsere Berater haben festgestellt, dass Ihr Kühlschrank zu viel Strom verbraucht? Dann unterstützen wir Sie bei Ihren Kühlschranktausch mit bis zu 500 Euro.
Diese Unterstützung wird nicht auf Ihre SGB-II-Leistungen ("Hartz IV") angerechnet. Der Zuschuss gilt für den Austausch von Kühlschränken, Kühlgefrier-Kombinationen, Gefriertruhen und Gefrierschränken, die älter als zehn Jahre sind. Das Neugerät darf im Nutzungsvolumen nicht größer und in seiner Bauart vergleichbar mit dem alten Gerät sein. Durch den Austausch ergeben sich Einsparungen von mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr. Ausgangspunkt für die Berechnung dieser Einsparpotenziale ist eine Langzeitmessung durch unsere Energiesparberater.
Ihr alter Kühlschrank und/oder Ihr altes Gefriergerät muss fachgerecht und nachweislich entsorgt werden. Als Nachweis brauchen Sie den Originalkaufbeleg sowie das Energielabel (A bis D) des neuen Gerätes, den unterzeichneten Entsorgungsnachweis, den Bescheid über Sozialleistungen und einen gültigen Lichtbildausweis.
Weitere Informationen hierzu und alle nötigen Formulare zur Beantragung erhalten Sie bei Ihrem Stromsparhelfer - bitte sprechen Sie uns an!