Aufgrund der Bestimmungen des Bundesministeriums müssen Gutscheine, die im Januar ausgegeben werden auch bis 31. Januar bei der Caritas eingereicht und abgerechnet werden. Im Februar und März dürfen von Seiten der Caritas keine Gutscheine ausgestellt werden.
Ab April 2019 gelten folgende Bestimmungen für den Kühlschranktausch:Sie haben Sie sich schon für unseren
Stromsparcheck angemeldet und unsere Berater haben festgestellt, dass Ihr Kühlschrank zu viel Strom verbraucht? Dann unterstützt das Bundesministerium Ihren Kühlschranktausch
mit einem Gutschein.Das müssen Sie wissen:Der Gutschein des Bundesministeriums wird
nicht auf SGB-II-Leistungen ("Hartz IV") angerechnet. Der Zuschuss gilt für den Austausch von Kühlschränken, Kühlgefrier-Kombinationen, Gefriertruhen und Gefrierschränken, die älter als zehn Jahre sind. Das Neugerät darf im Nutzungsvolumen nicht größer und in seiner Bauart vergleichbar mit dem alten Gerät sein. Durch den Austausch ergeben sich Einsparungen von mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr. Ausgangspunkt für die Berechnung dieser Einsparpotenziale ist eine Langzeitmessung.
Ihr alter Kühlschrank und/oder Ihr altes Gefriergerät muss fachgerecht und nachweislich entsorgt werden. Als Nachweis brauchen Sie den Originalkaufbeleg sowie das A+++-Energielabel des neuen Gerätes, den unterzeichneten Entsorgungsnachweis und einen gültigen Lichtbildausweis.