MusterDienstvereinbarungen
§ 38 MAVO
(3) Dienstvereinbarungen dürfen Rechtsnormen, insbesondere kirchlichen
Arbeitsvertragsordnungen, nicht widersprechen. Bestehende
Dienstvereinbarungen werden mit dem Inkrafttreten einer Rechtsnorm gemäß
Satz 1 unwirksam.
(3a) Dienstvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern durch die Dienstvereinbarung Rechte
eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung der
Mitarbeitervertretung zulässig.
Zulässige Angelegenheiten für eine Dienstvereinbarung nach § 38 (1) MAVO
MAVO-Novellierung vom 01. April 2020 -> tritt mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.
§ 38 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In § 38 Abs. 1 wird nach Nummer 2 eine neue Nummer 2a. mit folgendem Inhalt eingefügt:
„2a. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der einrichtungsüblichen Arbeitszeit, insbesondere die Einführung von Kurzarbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III),"
Dienstvereinbarung Einführung von Kurzarbeit
Dienstvereinbarung Kurzarbeit - BAG-MAV
Dienstvereinbarung Kurzarbeit - KAB Rechtsstelle
Dienstvereinbarung Suchtmittel am Arbeitsplatz
DV Suchtmittel am Arbeitsplatz
Merkblatt mit Beratungsadressen zur DV Suchtmittel am Arbeitsplatz
Dokumentationshilfe zur DV Suchtmittel am Arbeitsplatz
Leitfaden Gesprächsführung zur DV Suchtmittel am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarungen IT-Systeme
DV IT-Systeme 1
DV IT-Systeme 2
DV IT-Nutzung (Sept 2019)
DV Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme (Okt 2019)
DV mobiles Datenerfassungsgerät (MDA)
DV Videoüberwachungsanlagen
Muster-DV_Videoüberwachung
DV CIRS anonymes Meldesystem
DV Zeiterfassungssysteme 1
DV Zeiterfassungssysteme 2
DV Zeiterfassungssysteme 3
DV Zeiterfassungssysteme 4
Dienstvereinbarungen Arbeitszeitkonten
DV Arbeitszeitkonten (mit Kommentierung)
DV Arbeitszeitkonten Anlage 31-33
DV Arbeitszeitkonten Anlage 33
DV Arbeitszeitkonten Anlage 5b
DV 24-Stunden-Dienste (Jugendhilfeeinrichtung)
Dienstvereinbarungen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
DV BEM 1
DV BEM 2
Vorgehen und Dokumentation bei Mobbing, Staffing, Bossing und sexueller Belästigung
DV partnerschaftliches Verhalten
DV partnerschaftliches Verhalten - Anlage 4-Stufenplan
Was kränkt macht krank! – Mobbing erkennen und bewältigen!
Mobbing Telefon München: 089 / 60 60 00 70
Telefonzeiten: Dienstag 15 - 18 Uhr und Donnerstag 9 - 12 Uhr
Ihr Ansprechpartner: Otto Berg
Konsens - Gesellschaft zur Gestaltung fairer und humaner Arbeitsbeziehungen e.V.
Postfach 83 05 45, 81705 München
Tel.: 089 / 90 93 90 94 oder Mobbing Telefon: 089 / 60 60 00 70
E-Mail: info@konsens-consulting.de
Dienstvereinbarungen sexuelle Belästigung
DV sexuelle Belästigung 1
DV sexuelle Belästigung 2
DV sexuelle Belästigung 3