MusterDienstvereinbarungen

§ 38 MAVO   
 
(3) Dienstvereinbarungen dürfen Rechtsnormen, insbesondere kirchlichen 
     Arbeitsvertragsordnungen, nicht widersprechen. Bestehende 
     Dienstvereinbarungen werden mit dem Inkrafttreten einer Rechtsnorm gemäß
     Satz 1 unwirksam.
    
(3a) Dienstvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden 
      Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern durch die Dienstvereinbarung Rechte 
      eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung der 
      Mitarbeitervertretung zulässig.

Zulässige Angelegenheiten für eine Dienstvereinbarung nach § 38 (1) MAVO

MAVO-Novellierung vom 01. April 2020 -> tritt mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.

§ 38 Abs. 1 wird wie folgt geändert: 
In § 38 Abs. 1 wird nach Nummer 2 eine neue Nummer 2a. mit folgendem Inhalt eingefügt: 
„2a. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der einrichtungsüblichen Arbeitszeit, insbesondere die Einführung von Kurzarbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III),"


Dienstvereinbarung Einführung von Kurzarbeit

Dienstvereinbarung Kurzarbeit - BAG-MAV
Dienstvereinbarung Kurzarbeit - KAB Rechtsstelle



Dienstvereinbarung Suchtmittel am Arbeitsplatz

DV Suchtmittel am Arbeitsplatz
Merkblatt mit Beratungsadressen zur DV Suchtmittel am Arbeitsplatz
Dokumentationshilfe zur DV Suchtmittel am Arbeitsplatz
Leitfaden Gesprächsführung zur DV Suchtmittel am Arbeitsplatz



Dienstvereinbarungen IT-Systeme

DV IT-Systeme 1
DV IT-Systeme 2
DV IT-Nutzung (Sept 2019)
DV Nutzung elektronischer Kommunikationssysteme (Okt 2019)
DV mobiles Datenerfassungsgerät (MDA)
DV Videoüberwachungsanlagen
Muster-DV_Videoüberwachung
DV CIRS anonymes Meldesystem
DV Zeiterfassungssysteme 1
DV Zeiterfassungssysteme 2
DV Zeiterfassungssysteme 3
DV Zeiterfassungssysteme 4



Dienstvereinbarungen Arbeitszeitkonten

DV Arbeitszeitkonten (mit Kommentierung)
DV Arbeitszeitkonten Anlage 31-33
DV Arbeitszeitkonten Anlage 33
DV Arbeitszeitkonten Anlage 5b
DV 24-Stunden-Dienste (Jugendhilfeeinrichtung)



Dienstvereinbarungen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

DV BEM 1
DV BEM 2



Vorgehen und Dokumentation bei Mobbing, Staffing, Bossing und sexueller Belästigung

DV partnerschaftliches Verhalten
DV partnerschaftliches Verhalten - Anlage 4-Stufenplan

Was kränkt macht krank! – Mobbing erkennen und bewältigen!

Mobbing Telefon München: 089 / 60 60 00 70
Telefonzeiten: Dienstag 15 - 18 Uhr und Donnerstag 9 - 12 Uhr
Ihr Ansprechpartner: Otto Berg
 
Konsens - Gesellschaft zur Gestaltung fairer und humaner Arbeitsbeziehungen e.V.    
Postfach 83 05 45, 81705 München 
Tel.: 089 / 90 93 90 94  oder Mobbing Telefon: 089 / 60 60 00 70
E-Mail: info@konsens-consulting.de




Dienstvereinbarungen sexuelle Belästigung

DV sexuelle Belästigung 1
DV sexuelle Belästigung 2
DV sexuelle Belästigung 3