Online Beratung
Kontakt
Öffnungszeiten
Ein Vater und sein kleiner Sohn halten sich spielerisch in den Armen und lächeln | © fizkes - Getty Images/iStockphoto

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.

Deshalb bieten die ökumenischen Beratungsstellen im Landkreis Fürstenfeldbruck seit 01.07.2007 "Begleiteten Umgang" an.
 

In welchen Situationen wird Begleiteter Umgang angeboten?

  • Kontaktanbahnung nach längerer Unterbrechung des Kontakts zu einem Elternteil
  • Kennenlernen eines Elternteils, der im Leben des Kindes bisher keine bewusste Rolle gespielt hat
  • Wiederaufnahme von Kontakten nach starken Vertrauensbrüchen zwischen den Eltern, die zum Kontaktabbruch zum Kind geführt haben
  • Hilfestellung und Anleitung für den umgangsberechtigten Elternteil


Wann kommt der Begleitete Umgang zustande?

  • auf Wunsch von Betroffenen
  • auf Vorschlag des Jugendamtes
  • auf Anordnung des Familiengerichts

Ihr Team

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Friederike Freer

Koordination Begleiteter Umgang Erziehungsberatungsstelle Fürstenfeldbruck

Das könnte Sie auch interessieren