Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern.
Deshalb bieten die ökumenischen Beratungsstellen im Landkreis Fürstenfeldbruck seit 01.07.2007 "Begleiteten Umgang" an.
In welchen Situationen wird Begleiteter Umgang angeboten?
- Kontaktanbahnung nach längerer Unterbrechung des Kontakts zu einem Elternteil
- Kennenlernen eines Elternteils, der im Leben des Kindes bisher keine bewusste Rolle gespielt hat
- Wiederaufnahme von Kontakten nach starken Vertrauensbrüchen zwischen den Eltern, die zum Kontaktabbruch zum Kind geführt haben
- Hilfestellung und Anleitung für den umgangsberechtigten Elternteil
Wann kommt der Begleitete Umgang zustande?
- auf Wunsch von Betroffenen
- auf Vorschlag des Jugendamtes
- auf Anordnung des Familiengerichts