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Ein junges Mädchen sitzt auf dem Bett und blickt in Richtung einer Betreuerin | © vgajic - Getty Images

Ambulant Betreutes Einzelwohnen

Ambulant Betreutes Einzelwohnen

"Daheim. Aber nicht allein."

Ambulant betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke und Suchtkranke mit Doppeldiagnose ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot für Menschen

  • mit langjähriger Abhängigkeitserkrankung (Ambulant Betreutes Wohnen)
  • mit langjähriger Abhängigkeitserkrankung, bei denen zusätzlich eine andere psychische Erkrankung vorliegt (Intensiv ambulant betreutes Wohnen)
  • die Unterstützung zur Regelung ihrer Probleme in Form von Hausbesuchen benötigen
  • die in eigener Wohnung leben und in der Lage sind den Haushalt selbstständig zu führen


Ziele des Ambulant Betreuten Wohnens sind:

  • Aufbau und Erhalt der Eigenständigkeit in allen Bereichen des Lebens
  • Motivierung zu einem abstinenten Leben
  • Verbesserung der Handlungsfähigkeit
  • Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzwerks
  • Krisenprävention
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Identität


Unsere Unterstützung erhalten Sie in Form von:

  • Hausbesuchen
  • telefonischen Kontakten
  • Einzel- sowie Gruppengesprächen
  • diversen Begleitungen

Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Bezirk Oberbayern. In Einzelfällen kann es zu einer Zuzahlung für den Leistungsempfänger bzw. dessen unterhaltspflichtigen Angehörigen kommen. Wir sind jedoch gerne dazu bereit, diese Frage mit Ihnen im Vorfeld abzuklären.


Voraussetzungen für das betreute Einzelwohnen:

  • eigene Wohnadresse im Landkreis
  • Abhängigkeitserkrankung
  • Verabredungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • aktuelles ärztliches Attest
  • Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII

Was wir nicht übernehmen:

  • wir führen keine gesetzlichen Betreuungen
  • wir stellen keinen Wohnraum zur Verfügung