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Ein junges Mädchen mit Behinderung reicht einer Betreuerin die Hand | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen beim
Caritas SID München Schul- und Individualbegleitdienst

Der Caritas SID München Schul- und Individualbegleitdienst

Ihr Münchener Schul- und Individualbegleitdienst mit Herz, Hirn & Humor

Wir unterstützen Ihr Kind im herausfordernden Alltag in Schule & Kindertagesstätte. Freunde finden, Aufgaben bewältigen und Hürden überwinden fällt Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder Beeinträchtigung oftmals schwer. Mit einer helfenden Hand an der Seite geht vieles leichter. Verlässliche Begleitpersonen, die gezielt für das Kind ausgewählt werden, helfen in einer 1:1 Betreuung, den Alltag zu stemmen. 

  • Wir arbeiten mit Herz - Ihre Kinder liegen uns am Herzen!
  • Hirn - wir gehen auf Ihr Kind ein und kennen unsere Verantwortung! 
  • Humor - Mit einem Lächeln ist die Welt viel bunter!

Lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen!

Als familienunterstützende Einrichtung bieten wir:

Eröffnung 2019
Inklusion & Teilhabe 
Begleitung in Schulen 
Weitere Einrichtungen 
1:1 oder 1:2 Betreuung 
Vertretungsmanagement 
Fest angestellte Mitarbeiter 
Leistung der Eingliederungshilfe 
Informationen zur Antragsstellung
seelisch-emotional beeinträchtigte Kinder 
für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Kinder mit Körper- , Sinnes-, Geistiger Behinderung 
Fachliche Anleitung & Begleitung der Mitarbeiterinnen
Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Qualifikationen 
zuständig für das Stadtgebiet München und Landkreis München
wir arbeiten in Krippe, Kindergarten, Hort, Heilpädagogische Tagesstätte

Caritas SID München Schul- und Individualbegleitdienst

Ortlerstr. 2 (4.OG) Nähe Harras
81373 München


Downloads und weitere Informationen

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Info-Flyer des Schul- und Individualbegleitdienstes SID München
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,  mit Beeinträchtigung oder Behinderung im Schulunterricht. 

Sie unterstützt dann, wenn die Teilhabe am Unterricht ohne eine Begleitperson nicht möglich ist.  

Eine Individualbegleitung hilft Kindern mit Beeinträchtigung oder Behinderung in der Tagesstätte, wenn das Kind ohne Hilfe nicht am Gruppengeschehen teilhaben kann. Das Kind oder der Jugendliche werden in allen Bereichen unterstützt, wo es einen Unterstützungsbedarf gibt, der nicht vom regulären Gruppenpersonal abgedeckt werden kann.

Die Aufgaben der Schulbegleitung sind individuell auf die Schülerin oder den Schülern angepasst. Sie orientieren sich am jeweiligen Unterstützungbedarf und helfen dabei am schulischen Angebot teilzunehmen. Der Schulbesuch wird ermöglicht und erleichtert

Aufgaben können z. B. sein:

  • Unterstützung beim Raumwechsel
  • Einüben von Ordnungsprinzipien 
  • Assistenz beim Vorbereiten der Schulsachen und Arbeitsmaterialien
  • Erneutes Erklären und Strukturieren von Arbeitsaufträgen
  • Vermittlung in sozialen Situationen
  • Motivation und Bestärkung
  • Ermöglichen von Auszeiten
  • falls nötig Begleitung in „freien“ Situationen, wie Pause, Freistunden etc.
  • kleine pflegerische Tätigkeiten (Toilettengang etc.)
  • Umgang mit Aggressionen und Ängsten
  • Emotionale Stabilisierung des Kindes
  • Hilfe bei auftretenden Problemen mit anderen Kindern (Kontaktaufnahme, Kommunikation etc.)
  • Unterstützung beim Beziehungsaufbau und Kommunikation mit bisher unbekannten Personen (Lehrerinnen, Mitschüler)
  • Regeleinhaltung begleiten und einfordern
  • Unterstützung bei der Fokussierung der Aufmerksamkeit auf den Unterricht
  • Stärkung eines positiven Sozialverhalten; Unterstützung einer realistischen Eigen- und Fremdwahrnehmung

Die Aufgaben der Individualbegleitung  sind individuell auf die Kinder und Jugendlichen angepasst. Sie orientieren sich am jeweiligen Unterstützungbedarf und helfen dabei am Gruppengeschehen teilzunehmen. Die Teilnahem an Gruppenangeboten und die Eingliederung in die Gruppe wird ermöglicht.

  • Wir unterstützen Ihr Kind, sich besser aufs Spiel einzulassen.
  • Wir eröffnen und fördern den Zugang Ihres Kindes zur Gruppe.
  • Wir unterstützen beim Raumwechsel und der zeitlichen Struktur.
  • Wir fördern Ihr Kind bei der Umsetzung von vorgegebenen Regeln und Strukturen.
  • Wir helfen Ihrem Kind beim Aufräumen und im Umgang mit Spielmaterial.
  • Wir wiederholen Erklärungen und Anweisungen des Betreuungspersonals.
  • Wir vermitteln bei Problemen Ihres Kindes im Miteinander mit Gleichaltrigen.
  • Wir sind Brückenbauer im Kontakt zu den Pädagogen & anderen Kindern & Jugendlichen
  • Wir bestärken und motivieren Ihr Kind.
  • Wir ermöglichen Auszeiten, wenn Ihr Kind mal eine Pause braucht um Kraft zu tanken.
  • Wir übernehmen kleine pflegerische Tätigkeiten (z.B. Hilfe beim Toilettengang)
  • Wir erarbeiten mit Ihrem Kind positive Verhaltensweisen.
  • Wir beruhigen Ihr Kind bei Wutanfällen und helfen beim Umgang mit Konflikten.
  • Wir helfen bei der Vermeidung der Gefahr sich und andere zu verletzen 
  • Wir nehmen die Sorgen und Ängste Ihres Kindes ernst und helfen dabei diese zu überwinden.
  • und vieles mehr!
  • Grundschule
  • Mittelschule
  • Realschule
  • Förderschule
  • Berufschule
  • Fachhochschule
  • Förderschule
  • Kinderkrippe
  • Kindergarten
  • Kinderhort
  • Heilpädagogische Tagesstätte

In der Regel begleitet die Begleitung 1 Kind. In seltenen Fällen, übernimmt die Begleitung ein Tandem von 2 Kindern oder Jugendlichen.

Eltern können bei einer vorliegenden Beeinträchtigung/Behinderung einen Schulbegleiter oder Individualbegleiter beantragen, wenn die Teilhabe des Kindes am Bildungsangebot gefärdet ist. Es muss so ein großer Unterstützungsbedarf vorhanden sein, den die Lehrkräfte oder die Gruppenpädagogen nicht alleine abdecken können.

Die Kosten werden auf Antrag, über die Eingliederungshilfe finanziert.

Je nach Problematik des Kindes ist entweder der Bezirk Oberbayern (geistig oder körperlich behinderte Kinder) oder das örtliche Jugendamt/Sozialbürgerhaus (seelische oder emotionale Beeinträchtigungen) zuständig. Bei der Individualbegleitung im Vorschulbereich ist immer der Bezrik Oberbayern der Kostenträger.

Die Anträge werden schriftlich bei der entsprechenden Behörde gestellt.

 

Bezirk Oberbayern (Kinder im Vorschulalter, Kinder mit Sinnesbehinderung, geistiger oder körperlicher Behinderung)

Bezirk Oberbayern
Bezirksverwaltung
Prinzregentenstraße 14

80538 München

https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Kinder-und-Jugendliche/Begleitung-und-Assistenz/

 

Stadt München (Kinder mit seelisch-emotioneller Beeinträchtigung)

Zuständiges Sozialbürgerhaus

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Jugendamt/Finanzielle-Hilfen/wirtschaftliche-Jugendhilfe.html

 

Landkreis München (Kinder mit seelisch-emotioneller Beeinträchtigung)

Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München

https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/eingliederungshilfe-an-schulen-schulbegleitung/

Dem Antrag müssen ein ärztliches Gutachten und eine schulische Stellungnahme, bzw. ein Bericht der Einrichtung (Vordruck erhält man von der Behörde) beigefügt werden.

Zusätzlich werden Stundenplan, Zeugnisse, Berichte etc. von der zuständigen Behöre eingefordert.

Wir suchen eine passende Schul- oder Individualbegleitung für Ihr Kind. Diese oder diesen lernen Sie in einem persönlichen Gespräch kennen.  Es besteht bei dem Treffen auch die Möglichkeit, das Kind/Jugendlicher und Begleitung miteinander spielen und sprechen um sich kennenzulernen.

Für einen gelungenen Start ist es wichtig, dass alle ein gutes Gefühl haben. Daher wird das Kennenlernen von der Kooridnatorin begleitet und diese/dieser frägt am nächsten Tag alle Beteiligten, ob die Begleitung in dieser Kombination beginnen kann. 

Manchmal findet auch eine Hospitation in der Schule oder in der Tagesstätte statt.

Die Koordinatorin legt dann in Absprache mit der Schule, Kostenträger und Eltern den Starttermin fest.

Sobald ein geltender Bescheid vorliegt, kann die Begleitung beginnen und es wird immer wieder in Telefonaten überprüft ob die Begleitung gut funktioniert.

Wir setzen Menschen mit Hirn, Herz & Humor, als Begleitpersonen ein. Unser Team setzt sich aus Frauen und Männern jeden Alters, aber auch jeder Nationalität zusammen. Bei einem Kennenlernen wird überprüft ob Kind und Begleitperson zusammenpassen. 

Meist handelt es sich um Hilfskräfte, die unter Anleitung und in Absprache der Caritas-Einsatzkoordination (Sozialpädagogin) und der Lehrkraft vor Ort arbeiten.

Falls der Begleitauftrag sehr herausfordernd ist, kann auch eine pädagogische Hilfskraft oder eine Fachkraft eingesetzt werden.

Bei der Auswahl der Schul- und Individualbegleitungen orientieren wir uns an den Bedarfen der Kinder. In einem Vorgespräch wird geklärt, wie die Hilfe aussehen soll und die Koordinatorin sucht dann die richtige Person aus.

Bei einem persönlichen Treffen, lernen sich dann Begleitung, Kind und Eltern kennen und es wird gemeinsam entschieden ob es passt.

Begleitungen unterstützen Ihr Kind in der Regel für 1/2 oder ganzes Schul- bzw. Tagesstättenjahr. Entscheiden ist hier der vorliegende Bewilligungszeitraum.

Sobald ein Kind aber wieder alleine klar kommt, wird die Maßnahme beendet.

Wenn der Bedarf länger besteht, wird jedes Jahr miteinander besprochen ob die Begleitungperson gleich bleibt, oder ob es einen Wechsel geben soll.

Die Begleitungen werden bei der Caritas im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angestellt. Wir zahlen hierbei nach AVR Caritas.

Die Mitarbeiterinnen werden auch in den Ferien bezahlt.

Unsere Einrichtung wird