In Betrieben gibt es Betriebsräte. Ihre Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz. In staatlichen Behörden, kommunalen Verwaltungen oder öffentlichen Schulen gibt es Personalräte. Deren Rechte gründen sich auf die Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder. Doch diese Gesetze gelten nicht für die Kirchen, ihre Einrichtungen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie. Diese Sonderstellung ist im Grundgesetz in Art. 140 verankert. Die Katholische Kirche hat dafür die „MAVO“, die „Mitarbeitervertretungsordnung“ erlassen, die Evangelische Kirche das MVG, das „Mitarbeitervertretungsgesetz“. Beide Mitbestimmungswerke sind im wesentlichen den Personalvertretungsgesetzen nachgebaut. Daher haben Mitarbeitervertreter und -vertreterinnen in etwa ähnliche Rechte und Pflichten wie Personalvertreter.
Für ca.7300 MitarbeiterInnen im Diözesancaritasverband München und Freising e.V. gibt es 60 Mitarbeitervertretungen (MAVen), die zum Teil in einzelnen Einrichtungen, z.T. für ganze Geschäftbereiche gewählt wurden. Insgesamt ein buntes Gemisch von Einrichtungsgrößen, -typen und Branchen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf vergleichbare Arbeitsbedingungen und Regelungen im Bereich eines Trägers.
Es gäbe ziemlichen Unfrieden, wenn z.B. für Altenheime schlechtere Regelungen getroffen würden als für die Caritaszentren, nur weil unterschiedliche MAVen Unterschiedliches aushandeln. Um so möglichst viele unterschiedliche Interessen zusammenzubringen, lässt das Mitbestimmungsrecht der katholischen Kirche (MAVO), die Errichtung einer Gesamt-Mitarbeitervertretung zu.
Zuständig ist die Gesamt-MAV für alle Themen, die alle MitarbeiterInnen des Caritasverbandes oder mehrere Einrichtungen betreffen. Dazu kann die GMAV mit dem Vorstand Dienstvereinbarungen (DV) abschließen, die für alle MitarbeiterInnen im Verband zwingend und unmittelbar gelten.
Die Gesamt-MAV tagt monatlich mit den 24 Mitgliedern und der Sprecherin der Schwerbehindertenvertretung. Hier werden Themen gesammelt, diskutiert und Ausgearbeitetes entschieden. Spezialisten können in die Sitzungen eingeladen werden. 5-6 mal jährlich sind die Vorstände des Caritasverbands und die Leiterin der Personalabteilung als Gäste in der GMAV-Sitzung. Zusätzlich zu dieser Möglichkeit mit dem Vorstand zu diskutieren trifft sich eine kleine Gruppe der Gesamt-MAV-Mitglieder sowohl mit dem Vorstand, als auch mit Vertreterinnen der Personalabteilung, um Themen vorzubereiten und Beschlüsse vor zu diskutieren. Die Gesamt-MAV ist also die unmittelbare Verbindung zwischen Vorstandsebene und Einrichtungsbasis – ohne Um- und Irrwege über den Dienstweg. Das ist die Chance für die MAVen, die Probleme eines Be¬reiches direkt an den Vorstand zu bringen und dessen Interesse an einer Lösung zu wecken. Umgekehrt ist die GMAV das Forum, in dem der Vorstand seine Ab- und Ansichten, seine Probleme und Pläne für den Verband darlegen und diskutieren kann.