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  • Mitarbeiterin der Caritas Schwerbehindertenvertretung | © Caritas München
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Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die grundsätzliche Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb zu fördern, ihre Interessen zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Sie wird für vier Jahre gewählt. Die gewählten Vertreter/innen stehen für die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Sie sind, neben dem Arbeitgeber, auch Ansprechpartner für Mitarbeitende, die gesundheitliche Probleme haben.

Was sind die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung?

  • Sie wacht darüber, dass die im SGB IX und durch ggf. geschlossene Integrationsvereinbarungen geltenden Verpflichtungen erfüllt werden.
  • Sie wird bei schwerbehinderten Stellenbewerbern/-innen im Auswahlverfahren beteiligt.
  • Sie unterstützt bei der Schaffung und Einrichtung bedarfsgerechter Arbeitsplätze.
  • Sie hilft Mitarbeitenden bei der Antragstellung; dies besonders dann, wenn sich die Schwerbehinderung während des Berufsalltags entwickelt.
  • Sie berät schwerbehinderte Mitarbeiter/innen bei Arbeitsplatz bezogenen Problemstellungen am Arbeitsplatz, im Team oder mit Vorgesetzten.
  • Sie kooperiert mit dem Integrationsamt, den Integrationsfachdiensten, der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung sowie nicht zuletzt mit dem Arbeitgeber (hier insbesondere mit der Personalleitung).
  • Die Gesamt-Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung tragen gemeinsam Verantwortung für die Belange von behinderten Menschen.
  • Beide Gremien arbeiten in der Caritas eng und konstruktiv mit dem Arbeitgeber zusammen, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb zu ermöglichen.
  • Jede/r Mitarbeiter/in hat das Recht, mit der Schwerbehindertenvertretung während der vergüteten Arbeitszeit Beratungs- und Informationsgespräche zu führen.
  • Die gewählten Vertrauensleute der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht. Nur mit Zustimmung der Betroffenen können und dürfen gemäß den Vorgaben des SGB IX Anliegen und personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Johannes Lanvermann

Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Konrad Schleißheimer

Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Sylke Gärtner

Vertrauensperson der Schwerbehinderten

Sonja Schwarz

Vertrauensperson der Schwerbehinderten