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Der Caritasverband
Schwerbehindertenvertretung im Caritasverband
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Sie wacht darüber, dass die im SGB IX und durch ggf. geschlossene Integrationsvereinbarungen geltenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Sie wird bei schwerbehinderten Stellenbewerbern/-innen im Auswahlverfahren beteiligt.
Sie unterstützt bei der Schaffung und Einrichtung bedarfsgerechter Arbeitsplätze.
Sie hilft Mitarbeitenden bei der Antragstellung; dies besonders dann, wenn sich die Schwerbehinderung während des Berufsalltags entwickelt.
Sie berät schwerbehinderte Mitarbeiter/innen bei Arbeitsplatz bezogenen Problemstellungen am Arbeitsplatz, im Team oder mit Vorgesetzten.
Wie arbeitet die Schwerbehindertenvertretung?
Sie kooperiert mit dem Integrationsamt, den Integrationsfachdiensten, der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung sowie nicht zuletzt mit dem Arbeitgeber (hier insbesondere mit der Personalleitung).
Die Gesamt-Mitarbeitervertretung und die Schwerbehindertenvertretung tragen gemeinsam Verantwortung für die Belange von behinderten Menschen.
Beide Gremien arbeiten in der Caritas eng und konstruktiv mit dem Arbeitgeber zusammen, um die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb zu ermöglichen.
Jede/r Mitarbeiter/in hat das Recht, mit der Schwerbehindertenvertretung während der vergüteten Arbeitszeit Beratungs- und Informationsgespräche zu führen.
Die gewählten Vertrauensleute der schwerbehinderten Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht. Nur mit Zustimmung der Betroffenen können und dürfen gemäß den Vorgaben des SGB IX Anliegen und personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden.
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