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Kinder  | © Fotolia | Olesia Bilkei

DiAG  Kinder und Jugendhilfe

Diözesane Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e.V.

In der Erzdiözese München und Freising betätigen sich mehr als 20 katholische Verbände, Ordensgemeinschaften, Stiftungen und Vereine als Träger von über 100 Einrichtungen und Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Träger, die in der Erzdiözese München und Freising auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, haben sich zu einer Diözesanen Arbeitsgemeinschaft (DiAG KJH) zusammengeschlossen.

Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft ist die Kooperationsstruktur des Diözesan-Caritasverbands und seiner ihm angeschlossenen Träger. Sie beschäftigt sich mit den für die Träger und ihre Einrichtungen und Dienste relevanten Themen der Kinder- und Jugendhilfe. Unter anderem stellt sie sich folgende Aufgaben:
 

  • Kooperation der Träger und Förderung der Kooperation der Einrichtungen und Dienste
     
  • Koordination und Bündelung der Interessen sowie die Abstimmung gemeinsamer Interessen und deren Vertretung
     
  • Förderung der fachlichen Weiterentwicklung der Einrichtungen und Dienste
     
  • Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung

Ansprechpartner & Kontakt

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Franz Schlund

Der Caritasverband

Diözesane Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe

Hirtenstraße 4
80335 München


Jugensozialarbeit an Schulen und Schulsozialarbeit

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sollen jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigung sozialpädagogische Hilfen mit dem Ziel angeboten werden, durch geeignete Unterstützung deren schulische und berufliche Ausbildung, deren Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern (§ 13 SGB VIII). Schule als Lebens- und Lernort ist geeignet, um mit Jugendhilfe und ihrem Leistungsspektrum frühzeitig und nachhaltig auf die jungen Menschen ein zu wirken und auch deren Eltern rechtzeitig zu erreichen. Durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal direkt an der Schule wird ein niederschwelliges Hilfeangebot geschaffen. Im Focus steht die Förderung der Kinder und Jugendlichen, um deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Jugendsozialarbeit an Schulen bietet Einzelfallhilfe und Beratung von jungen Menschen und deren Eltern, sozialpädagogische Gruppenarbeit, bedarfsorientierte Projekte, Anregung von und Vermittlung an ergänzende oder weiterführende Maßnahmen (z.B. Jugendamt, Erziehungsberatungsstellen etc.) und die Begleitung am Übergang Schule Beruf.

Jugendsozialarbeit an Schulen wird von Sozialpädagog/inn/en geleistet.

 

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit, ein Angebot Sozialer Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe, bietet den Kindern und Jugendlichen, ggf. unter Einbezug ihrer Eltern und Lehrkräften, am Lebens- und Lernort Schule Beratung und Unterstützung in schulischen, persönlichen, familiären und entwicklungsbedingten Belangen.
Mit dem Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal direkt an der Schule wird ein niederschwelliges Hilfeangebot geschaffen, um Kinder- und Jugendliche und deren Eltern mit dem Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe frühzeitig zu erreichen und Hilfemaßnahmen auch in Kooperation mit externen Partnern (z.B. Jugendamt) rechtzeitig zu etablieren und auf diese Weise nachhaltig auf die jungen Menschen ein zu wirken.

Zu den Kernbereichen der Schulsozialarbeit zählen die Einzelfallhilfe, Elternarbeit, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte, offene Freizeitangebote, Maßnahmen und Angebote zur Gewaltprävention, und die Begleitung von Schülerinnen und Schülern am Übergang Schule Beruf. In der Einzelfallhilfe steht das Kind/der Jugendliche in seiner Lebenswelt im Focus. Die / der Sozialarbeiter/in entwickelt mit den Heranwachsenden und ggf. ihrem sozialen Umfeld die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie mit ihnen um.

In der Schulsozialarbeit werden Sozialpädagog/inn/en eingesetzt.
 

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Jugendwohnen

Die Einrichtungen des Jugendwohnens sind Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Sie richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die aus ausbildungs- und arbeitsmarktbedingten, sozialen, schulischen oder beruflichen Gründen ihre Familien bzw. ihren bisherigen Wohnort verlassen und an einen anderen Ort ziehen (§ 13 III SGB VIII). Ihnen wird im Jugendwohnen neben einem Platz zum Wohnen auch sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung bei allen Angelegenheiten des täglichen Lebens gewährt. Ziele der Angebote sind die Förderung der Entwicklung der jungen Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie deren soziale und berufliche Integration.

In Einrichtungen des Jugendwohnens kommen Sozialpädagog/inn/en und Erzieher/innen zum Einsatz.
 

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Erziehungsberatung

Erziehungsberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung. Dabei wirken Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. In Erziehungsberatungsstellen sind daher Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen und Heilpädagogen tätig.
 

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Ambulante Erziehungshilfe

Ambulante Erziehungshilfe (z.B. sozialpädagogische Familienhilfe) ist eine auf die Bedürfnisse des jungen Menschen und seiner Familie ausgerichtete Hilfe. Sie orientiert sich an der Lebenssituation, den individuellen Fähigkeiten und aktuellen Problemen der Eltern, Kinder und Jugendlichen. Ziel ist die Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern. In der ambulanten Erziehungshilfe sind überwiegend Sozialpädagogen tätig.
 

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Familienpflege

Familienpflege unterstützt Familien in Belastungs- und Krisensituationen. Mitarbeiterinnen der Familienpflege übernehmen die Weiterführung des Haushaltes, die Betreuung und Erziehung der Kinder sowie die Versorgung pflegebedürftiger Familienangehöriger, wenn die haushaltsführende Person ausfällt.  Familienpflege kommt darüber hinaus zum Einsatz, wenn Kinder in Notsituationen versorgt oder Familien in ihrer Haushaltsführung unterstützt werden müssen. Sie versorgt kranke und pflegebedürftige Familienmitglieder gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem Dienst der häuslichen Kranken- und Altenpflege und übernimmt die Anleitung der Familienmitglieder in Fragen der Alltagsorganisation. Sie übernimmt für die Zeit ihres Einsatzes die Aufgaben der haushaltsführenden Person, sie versorgt die Kinder, stellt den gewohnten Tagesablauf sicher, betreut sie bei den Schulaufgaben und bietet ihnen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten an. Bei Bedarf stellt sie Kontakte zu weiterführenden sozialen Diensten her. In den Familienpflegediensten sind neben Familienpflegerinnen u.a. auch Erzieherinnen tätig.
 

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Mutter-Kind-Einrichtung

Die Rechtsgrundlage für eine Mutter-Kind- Einrichtung ist der § 19 SGB VIII:
 Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.
Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.


Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.


Durch die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder soll dem Elternteil eine autonome Lebens­führung gemeinsam mit dem Kind ermöglicht werden. Die Mutter-Kind-Einrichtung unterstützt daher die Selbständigkeits- und Kompetenzentwicklung der Mutter sowohl durch Anleitung bei der Versorgung und Erziehung des Kindes und bei haus­wirt­schaft­li­chen Tätigkeiten als auch durch die Ermöglichung einer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung.
 

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Stationäre Erziehungshilfen

Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform fördert Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung. Entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie wird versucht, eine Rückkehr in die Familie zu erreichen oder die Erziehung in einer anderen Familie bzw. auf ein selbständiges Leben vorbereitet.

Jugendliche werden in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.

Zu den Angebotsformen der Heimerziehung gehören offene therapeutische und intensivtherapeutische Gruppen sowie intensivtherapeutische Gruppen unter freiheitsentziehenden Bedingungen (§§ 1631b BGB und §41 SGB VIII) und Sozialpädagogisch Betreute Wohngruppen.

In Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe sind insbesondere Erzieher/innen, Heilpädagog/innen, Sozialpädagog/innen und Psycholog/innen tätig.
 

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