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Eine Mutter und ein Vater halten ihre zwei kleinen Kinder  | © halfpoint - Getty Images/iStockphoto

Willkommen in der Caritas
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Freising

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Freising

Grundlage unseres Angebots ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 28 KJHG) (gesetze-im-internet).

Hierin ist u. a. festgelegt, dass sich Erziehungsberechtigte - aber auch Kinder und Jugendliche - bei Fragen und Problemen rund um die Familie kostenfrei an uns wenden können. Die Kosten übernimmt der Landkreis Freising, das Bayerische Sozialministerium und der Caritasverband München/Freising.

Unsere Beratungsstelle leistet zudem Hilfestellung bei Fragen zu Trennungen oder Scheidung, aber auch bei anderen familienbezogenen Problemen.

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Freising

Bahnhofstraße 20
85354 Freising


E-Mail: eb-freising@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08161 53879 30
Fax: 08161 53879 39

Anmeldung

Beratungstermine erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung. Sie können sich telefonisch von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr an uns wenden


Hauptstelle Freising:

Montag - Freitag


Außenstelle Moosburg:
Kastulusplatz 2
85368 Moosburg
Tel: 08761 7268627
E-Mail: eb-moosburg@caritasmuenchen.org

Anmeldung über Freising für:

Außenstelle Allershausen:
Johannes-Boos-Platz 6
1.Stock, in den Räumen der VHS
85399 Allershausen
Sprechzeiten: Do. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Außenstelle Au in der Haltertau:

Untere Hauptstraße 2
84072 Au i.d. Hallertau
Sprechzeiten: Di. 14:00 bis 18:00 Uhr


Außenstelle Hallbergmoos:
Hauptstraße 56
85399 Hallbergmoos
Sprechzeiten: Do. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Downloads und weitere Informationen

567,07 KB
K.u.S.S. - Kleinkinder- und Säuglings-Sprechzeit
567,07 KB
173,56 KB
Guter Start in die Schule für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist -Moosburg
173,56 KB
607,08 KB
Guter Start in die Schule für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist - Freising
607,08 KB
2,14 MB
Flyer AD(H)S-Elterntraining
2,14 MB

Weiterführende Links

Hier finden Sie weitere Informationen für Eltern und Jugendliche.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Beratung ist kostenfrei. Die Beratungsstelle wird vom Landkreis, dem Land Bayern und Caritasverband München finanziert. Wir freuen uns aber über Spenden, die direkt unserer Arbeit zugutekommen.

Zu einer Beratung kann jeder aus der Familie kommen, keiner muss kommen. Die Beratung baut darauf auf, dass Sie freiwillig kommen. Es gibt unterschiedliche Formen der Beratung: Gespräche mit der ganzen Familie, einem Elternteil oder beiden Eltern, Einzelsitzungen mit dem Kind oder Jugendlichen oder Gruppenangebote. 
 

Ja, es kann sich jeder auch selbst anmelden. Bei uns findest Du AnsprechpartnerInnen, die Dich ernst nehmen und gemeinsam mit Dir nach Lösungen schauen.

Die Beratung kann nur einmal stattfinden oder in mehreren Treffen erfolgen. Das hängt ganz von Ihrem Anliegen ab und von der gemeinsamen Absprache zwischen der Familie und der/dem BeraterIn.

Sie können absolut sicher sein. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Nur in Absprache mit Ihnen und einer von Ihnen erteilten Schweigepflicht-Entbindung nehmen wir Kontakt zu weiteren Fachkräften (oder auch Familienangehörigen) auf.

Ja, nach Absprache mit uns können Sie natürlich auch vertraute Personen mit in die Beratung bringen, z.B. Großeltern, Freund/in, Lehrer/in, Dolmetscher/in etc.

Wir beraten hauptsächlich im direkten persönlichen Kontakt, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass der Austausch über Fragen oder Probleme dann in der Regel leichter ist. Bei akuten Krisen stehen wir Ihnen jedoch auch zu einer telefonischen Beratung zur Verfügung. Wir bieten als Stelle keine Online-Beratung an, verweisen aber gerne auf das Angebot der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.

Beratungsgespräche finden in der Regel in der Beratungsstelle statt. Nur im Ausnahmefall kann in Absprache zwischen der Familie und uns ein Hausbesuch stattfinden.

Wir nehmen von uns aus keinen Kontakt zu Personen/Elternteilen auf, die sich nicht bei uns angemeldet haben. 
Es kann allerdings in Einzelgesprächen mit Ihnen nach Möglichkeiten gesucht werden, wie d. Ex-Partner/in eingeladen werden kann. 

 

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Die Beratungsstelle wird gefördert durch den Landkreis Freising und das Bayerische Sozialministerium