Wohnen
Wir unterstützen Jugendliche im „Betreuten Einzelwohnen“ bei der Verselbständigung, wenn ein Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich ist.
Die Betreuung findet dabei in der eigenen Wohnung des Jugendlichen statt.
• § 34 SGB VIII, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform oder
• § 35 SGB VIII, Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Bewilligung dieser Hilfe erfolgt über das Jugendamt Garmisch-Partenkirchen.