Integrationsarbeit Krailling
Integrationsarbeit
Jedes Kind hat nach Artikel 11 des Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes ein Recht auf Betreuung und Förderung. Dies schließt Kinder mit Beeinträchtigungen und Kinder die von Behinderung bedroht sind mit ein. Diese Kinder sind entweder in ihrer körperlichen Funktion, ihrer geistigen Fähigkeit oder in ihrer seelischen Gesundheit längerfristig beeinträchtigt.
Sie weichen in einem oder in mehreren Bereichen vom typischen Entwicklungsstand ab und sind deshalb an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt. In unserer Einrichtung spielen Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf miteinander, sie lernen dabei respektvoll und konstruktiv mit Stärken sowie Schwächen umzugehen.
Dabei besuchen sie das Kinderhaus in Wohnortnähe und bleiben in ihrem natürlichen sozialen Umfeld. Dies ermöglicht ihnen ein gleichberechtigtes Miteinander am gesellschaftlichen Leben. Die Unterschiedlichkeit und Individualität des Einzelnen wird als Bereicherung erlebt.
Therapien
Unser Anspruch ist es, jedem einzelnen Kind eine individuelle Förderung zu bieten, bei der es sein vertrautes Kinderhaus-Umfeld nicht verlassen muss. Die Therapeuten kommen mehrmals wöchentlich in unser Haus und stehen in ständigem Austausch mit dem pädagogischen Personal.
So zum Beispiel:
•Ergotherapie
•Logopädie