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Drei Babys spielen zusammen | © daniel_rupp_krabbeln-6-

Kinderkrippe im Caritas
Kinderhaus St. Nikolaus

Kinderkrippe Kinderhaus St. Nikolaus

In der Krippe werden 36 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut.

In einer liebevollen Atmosphäre entdecken die Kinder sich selbst und die Vielfalt der Umwelt. Dies wird unterstützt und begleitet durch "Be-Greifen" mit allen Sinnen.

Tagesablauf: 

07:30 bis 08:00 Uhr:
1. Bringzeit für unsere Frühdienstkinder von Krippe und Kindergarten

08:00 bis 08:30 Uhr:
2. Bringzeit für alle übrigen Kinder, dazu gehen sie in ihre jeweilige Stammgruppe.

08:30 bis 12:30 Uhr:
Kernzeit, das heißt, dass in diesem Zeitraum kein Bringen oder Abholen der Kinder möglich ist.

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08:00 bis 08:30 Uhr:
Ankommen

08:30 bis 11:30 Uhr:
Gemeinsames Frühstück, Morgenkreis, Freispiel mit Förderangeboten

11:30 bis 12:00 Uhr:
Gemeinsames Mittagessen

12:00 bis 14:00 Uhr:
Wickeln, Zähneputzen (große Krippenkinder), danach Mittagsschlaf

14:00 bis 15:00 Uhr:
Aufwachen und wickeln, gemeinsame Brotzeit

14:30 bis 17:00 Uhr:
Freispiel bis zum Abholen in den Gruppenzimmern oder im Garten oder in der Spätdienstgruppe (Abholung der Kinder je nach Buchungszeit)

Der Fokus unserer pädagogischen und pflegerischen Arbeit liegt auf den individuellen Bedürfnissen unserer Kinder. Das heißt, jedes Kind wird zusätzlich nach Bedarf gewickelt, gefüttert oder zum Schlafen gelegt.

Kosten - Gebühren und Beiträge Kinderkrippe im Kinderhaus St. Nikolaus

Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung sind abhängig von Buchungszeit und zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel Verpflegung. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der Tabelle. Für Fragen zu Kosten und Gebühren stehen wir gerne zur Verfügung.


Geschwisterermäßigungen für Krippenkinder:

Für das 2. Kind ist der Beitrag eine Einkommensstufe niedriger.

Voraussetzung hierfür ist, dass für beide Kinder Kindergeld bezogen wird.


Die gleiche Voraussetzung gilt im Rahmen der Drittkindermäßigung:


Das 3. und jedes weitere Kind einer Familiengemeinschaft kann von den Beiträgen gänzlich freigestellt werden.

In allen Fällen der Geschwisterermäßigung muss ein Antrag gestellt werden.

Dieser ist jedes Jahr neu zu stellen. Diese Regelung gilt nur für in München wohnhafte Familien und kann nicht auf Gastkinder angewendet werden.

Bei einem Wegzug aus München fallen ab dem Umzugsmonat höhere Beiträge an, da dann die freiwillige Förderung durch die LHM entfällt.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Landeshauptstadt München zur Erstattung von Elternentgelten im Rahmen der Münchner Förderformel.


Der Elternbeitrag wird für 12 Monate erhoben.

Beiträge Kinderkrippe im Kinderhaus St. Nikolaus Kindergarten-Jahr 2022/2023 (ab 01.09.2022)

Essensgeld 140,00 € pro Monat

Buchungszeitkategorie>4-5 Std.>5-6 Std.>6-7 Std.>7-8 Std.>8-9 Std.>9 Std.
Einkünfte in €
bis 50.0000 €0 €0 €0 €0 €0 €
bis 60.00038 €45 €53 €60 €68 €75 €
bis 70.00054 €65 €77 €88 €100 €111 €
bis 80.00068 €83 €97 €112 €127 €141 €
über 80.00078 €94 €111 €128 €145 €162 €

Beiträge ab dem Monat des Wegzugs aus München

Gastkind281 €338 €394 €444 €477 €506 €
Beiträge Kinderkrippe im Kinderhaus St. Nikolaus Kindergarten-Jahr 2022/2023 (ab 01.09.2022)
Beiträge ab dem Monat des Wegzugs aus München

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Konzeption des Kinderhauses St. Nikolaus
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Leitbild - Fachbereich Kindertageseinrichtungen
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Anmeldung

Sie können sich bei uns gerne ganzjährig anmelden bzw. vormerken lassen. Nutzen Sie für Ihre Vormerkung bitte das Online-Anmeldungsportal der Stadt München.

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