Hort in der Karl-Lederer-Grundschule Geretsried
06.04.22
Sehr geehrte Eltern,
das Bundesinfektionsschutzgesetz wurde zum 03.04.2022 geändert.
Für den Bereich Kita ergeben sich hieraus folgende Regelungen im Rahmen des Hygieneplans:
- Die 3-G-Regel in Kitas bleibt bis 30.04.2022 bestehen, Bring- und Abholzeiten sind ausgenommen
- Schulkinder müssen keine Masken mehr tragen, es wird aber noch empfohlen
- Für alle Erwachsenen besteht weiterhin Maskenpflicht in den Innenräumen der Kita bei einer Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m
- Gruppenübergreifendes Arbeiten ist uneingeschränkt möglich
- Personen, die einer Quarantäneverordnung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes unterliegen, dürfen die Kita nicht besuchen. Grundsätzlich können nur gesunde Kinder die Kita besuchen.
- Das Testkonzept im Rahmen des 3x wöchentlichen Vorzeigens der durchgeführten Selbsttests wird bis 30.04.2022 fortgeführt.
Nähere Informationen erhalten Sie im Kita-Hygieneplan in Ihrer Kita.
Mit freundlichen Grüßen Claudia Bart Fachdienstleitung Kindertageseinrichtungen
470. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung
Der Hort in der Karl-Lederer-Grundschule Geretsried ist eine Außenstelle der Kindertageseinrichtung Adalbert-Stifter-Straße Geretsried.
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