Eltern und Angehörige von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderung, die zu Hause im Elternhaus leben, sind häufig mit der Betreuung und Begleitung sehr belastet. Die Kontaktstelle bietet für diese Familien Entlastung an. Unsere qualifizierten Mitarbeiter/innen betreuen stundenweise Familienmitglieder mit Behinderung. Während wir uns um das Kind, den Jugendlichen oder Erwachsenen kümmern, können Eltern die freie Zeit zur Entspannung nutzen, Erledigungen machen, oder ihren eigenen Interessen nachgehen. Besonders für Kinder und Jugendliche ist es oft hilfreich auch andere Bezugspersonen als ihre Eltern um sich zu haben, um sich weiterentwickeln zu können. Mit der Betreuung fördern wir die Kompetenzen der Menschen mit Behinderung. Sie können neue Vorlieben entdecken und Erfahrungen machen. Je nach Bedarf und Wunsch betreuen wir Menschen mit Behinderung zu Hause oder außerhalb des häuslichen Umfeldes. Die Mitarbeiter/innen werden von einer Fachkraft der Kontaktstelle unterstützt, angeleitet und regelmäßig weitergebildet. Die Fachkraft begleitet und berät im engen Kontakt die Familien. Dadurch können wir eine hohe Qualität der Leistung sicherstellen.
In den Schul- und Kindergartenferien bietet die Kontaktstelle regelmäßig wochenweise ein Ferienprogramm für Kinder mit und ohne Behinderung an. Mit diesem Angebot bieten wir Kindern mit Behinderung die Möglichkeit, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung ihre Ferien sinnvoll zu gestalten. Durch kreative und kulturelle Angebote und Tagesausflüge in die Umgebung erleben die Kinder neue Eindrücke. Auch das Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung fördert die Sozialkompetenz und gibt allen die Möglichkeit, von einander zu lernen. Durch das Ferienprogramm gewährleisten wir die Betreuung der Schüler während der Ferien. Eltern können mit diesem Betreuungsangebot die langen Ferienzeiten überbrücken.
Nein, wir übernehmen keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Maßnahmen. Im Rahmen der Beratung unterstützen wir Sie jedoch gerne bei der Suche nach einem solchen Dienst.
FED-Einsätze finden in der Regel von Montag bis Samstag statt. Sonntags bieten wir keine Einsätze an. Die Zeiten der Betreuung werden in Absprache mit der Ansprechpartnerin in der Kontaktstelle vereinbart. Je nach Bedarf finden die Einsätze zuhause statt oder es wird gemeinsam etwas unternommen.
Wenn ein Pflegegrad besteht, können wir den FED über den Entlastungsbetrag und/oder die Verhinderungspflege abrechnen. Der Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI beträgt 125 € pro Monat. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird ab dem Pflegegrad 2 gewährt und beträgt 1.612 € pro Jahr. Gerne überwachen wir Ihr Budget, damit die Leistungen über das ganze Jahr erbracht werden können. Zudem ist eine Abrechnung über Privatrechnung möglich.
Ein FED ist eine stundenweise Begleitung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung, die zu Hause leben.