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Kinder zeichnen gemeinsam mit Betreuerin | © Steve Debenport - Getty Images

Schul- und Individualbegleitung

Schul- und Individualbegleitung


Schulbegleitung für Schüler/innen mit Behinderung in Regel- und Förderschulen und Individualbegleitung im Kindergarten, SVE und HPT


Die Kontaktstelle bietet für Schüler mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung und seelischer Behinderung eine individuelle Begleitung und Betreuung durch Hilfs- und Fachkräfte im Unterricht an. Diese Leistung erbringen wir sowohl in Förderschulen, als auch in Regelschulen. Dabei ist die Leistung abhängig vom individuellen Hilfebedarf des Schülers. Damit eine optimale Begleitung gelingt, arbeiten wir eng mit den Eltern, der Lehrkraft und der Schule zusammen. Das Kind steht dabei immer im Mittelpunkt. Mit der Schulbegleitung ermöglichen wir es, dass Schüler/innen mit Behinderung mit hohem Hilfebedarf eine Schule besuchen und sozial integriert am Schulleben teilhaben können. Die Mitarbeiter/innen der Kontaktstelle erbringen die individuell auf das Kind abgestimmte Unterstützung im motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich. Oft ist eine Integration des Kindes mit Behinderung in die Regelschule nur mit dieser Dienstleistung möglich. Auf dem Weg hin zur inklusiven Schule wird die Schulbegleitung immer eine wichtige und notwendige Dienstleistung für Schüler und Schule sein.


Begleitung im Kindergarten und in HPT und SVE


Der Bedarf an Unterstützung von Kindern mit Behinderung im Regelkindergarten, in der SVE oder in der Heilpädagogischen Tagesstätte steigt. Hier bietet die Kontaktstelle durch Individualhelfer Unterstützung an. Geschulte Hilfskräfte begleiten ähnlich wie in der Schulbegleitung das Kind während des Aufenthaltes in der Einrichtung, damit es am Angebot teilnehmen kann.
 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Für die Genehmigung einer Schul- und Individualbegleitung muss ein Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Je nach Diagnose ist das entweder das Jugendamt oder der Bezirk Oberbayern. Dem Antrag müssen ein ärztliches Attest und eine Stellungnahme der aufnehmenden Einrichtung (Schule, Kita etc.) beigefügt werden.

Wir suchen eine passende Schul- oder Individualbegleitung für Ihr Kind. Bei der Auswahl der Schul- und Individualbegleitung orientieren wir uns an den Bedarfen des Kindes. In einem persönlichen Gesräch können Sie sich kennenlernen.

Kostenträger der Schul- und Individualbegleitung ist der Bezirk Oberbayern oder das örtliche Jugendamt. Das hängt von der primären Behinderung ab.

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