Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
11.04.2018
Von 19:00
Mehrgenerationenhaus Taufkirchen (Vils)
Seiteneingang UG, Saal 1
Pfarrweg 1
84416 Taufkirchen (Vils)
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine Person des Vertrauens bevollmächtigt werden bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die gewählte Person wird aufgrund der erteilten Vollmacht der Vertreter. Gibt es keine Vollmacht, wird bei Volljährigkeit durch das Betreuungsamt ein gesetzlicher Vertreter bestimmt. Es können die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Wohnungs- und Aufenthaltsangelegenheiten sowie finanzielle Angelegenheiten durch eine Vollmacht abgedeckt werden.
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versorgung gewünscht oder abgelehnt werden. So kann vorab das Selbstbestimmungsrecht ausgeübt werden für den Fall, dass bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall der eigene Willen nicht mehr geäußert werden kann.
Leitung: Christine Unangst, Christophorus Hospizverein Erding
Kosten: keine, Spenden erwünscht
Anmeldung: Büro Mehrgenerationenhaus, Tel. 08084/25780