Nachweislich bedürftigen Menschen wird unentgeltlich die Rechtsberatung durch drei ehrenamtlich engagierten Rechtsanwält/-innen angeboten. Das Angebot beinhaltet keine Vertretung vor Gericht und zielt ausschließlich auf die Erstorientierung in dringenden Fällen.
Die Beratung findet an folgenden Tagen statt:
Jeden Freitag um 09:00 bis 11:30 Uhr.
Schwerpunkt: Arbeitsrecht und allgemeine Orientierungsberatung.
Jeden Dienstag, um 14:00 bis 16:00 Uhr.
Schwerpunkte: Sozialversicherung, Themen aus SGB II, III und XII. Themen aus SBG V (gesetzliche Krankenversicherung) und SBG VI (Rentenversicherung)., außerdem allgemeines Vertragsrecht. Terminvergabe und die Vorbaklärung über die Bedürftigkeit und das Anliegen durch unsere Berater/-innen sind erforderlich.
Telefonische Vereinbarung täglich: 09:00 bis 16:00 Uhr.