Wir beraten Sie und helfen Ihnen dabei- wieder einen Überblick über Ihre finanzielle Situation zu erhalten
- Einnahmen und Ausgaben zu planen
- Forderungen, Pfändungen sowie Möglichkeiten eines Vollstreckungsschutzes zu prüfen
- notwendige Bescheinigungen zur Erhöhung der Grundfreibeträge für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu erhalten
- Entschuldungsmöglichkeiten zu finden
- mit Gläubigern zu verhandeln
- ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten
- erneute Verschuldung zu verhindern
- wieder eine persönliche Perspektive zu sehen
Sie erklären sich bereit- alle Schulden offen zu legen
- Einnahmen und Ausgaben anzugeben
- während der Beratungszeit keine neuen
- Schulden zu machen
- über Post von den Gläubigern zu informieren
- Absprachen mit unserer Stelle einzuhalten
- außerhalb dieser Absprachen keine Verhandlungen mit Gläubigern zu führen
Wir sehen den Menschen als Ganzes. Sie bekommen von uns eine umfassende soziale Beratung. Wir beschränken unsere Hilfe nicht auf rein wirtschaftliche Aspekte.
Was wir nicht anbietenWir können Sie leider nicht finanziell unterstützen oder Ihre Schulden tilgen. Wir vermitteln keine Kredite. Auch vor Gericht können wir Sie nicht rechtlich vertreten.
Die Schuldnerberatungsstelle wird vom Landkreis München gefördert.