Kontakt
Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldner- und Insolvenzberatung München Nord

Die Schuldner- und Insolvenzberatung München Nord

Deutschlandweit gibt es mehr als 2,8 Millionen verschuldete Haushalte. Das heißt, die Einnahmen reichen nicht aus, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Wer verschuldet ist, gerät meist in eine Spirale unentrinnbarer Not.
Trifft das auch bei Ihnen zu?

Dann lassen Sie sich sagen: Ihre Situation ist nicht ausweglos. Mit Hilfe unserer Schuldnerberatung kann häufig ein Weg aus der Not gefunden werden.

Wir sehen unsere Aufgabe in einer umfassenden sozialen Beratung und beschränken unsere Hilfe nicht auf rein wirtschaftliche Aspekte. Wir sind eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle nach § 305 InsO. Sie erhalten von uns umfassende Informationen über Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Unsere Beratung und Information ist kostenlos.
Ihr Anliegen behandeln wir streng vertraulich; wir unterliegen der Schweigepflicht.

Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Schuldner- und Insolvenzberatung München Nord

Hildegard-von-Bingen-Anger 1-3
80937 München


E-Mail: caritas-muenchen-nord@​caritasmuenchen.org
Telefon: 089 316063 10
Fax: 089 316063 35

Downloads und weitere Informationen

109,25 KB
Wichtige Informationen aus der Schuldner- und Insolvenzberatung
109,25 KB
51,71 KB
Merkblatt des Gerichts Erhöhung der Pfandfreigrenze
51,71 KB
36,28 KB
Das Basiskonto
36,28 KB
89,19 KB
Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
89,19 KB

Mehr zum Thema

Jobs in der Caritas Schuldner- und Insolvenzberatung München Nord

Mehr erfahren

Spenden an die Caritas Schuldner- und Insolvenzberatung München Nord

Mehr erfahren

Bundesfreiwilligen-dienst bei der Caritas

Mehr erfahren

Unsere Beratungsstelle wird aus Mitteln folgender Öffentlicher Träger gefördert:

 

Sozialreferat der Landeshauptstadt München

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.