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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

Willkommen bei der Caritas
Schuldner- und Insolvenzberatung Dachau und Markt Indersdorf

Die Schuldner- und Insolvenzberatung Dachau und Markt Indersdorf

Die Schuldnerberatung des Caritas-Zentrums Dachau und Markt Indersdorf ist ein Angebot an Menschen, die, egal aus welchen Gründen, in der Schuldenfalle sitzen, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, nicht mehr weiter wissen…

Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Schuldner- und Insolvenzberatung Dachau und Markt Indersdorf - Caritas-Zentrum Dachau

Landsberger Straße 11
85221 Dachau


Caritas-Zentrum Markt Indersdorf

Am Bahnhof 2
85229 Markt Indersdorf


Termine sind nach telefonischer Vereinbarung in Dachau oder Markt Indersdorf möglich.
Tel: 08131 2981800
(Mo-Do 09:00 bis 16:00 Uhr, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr)

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Unser Beratungsangebot wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtung spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen mit Wohnsitz im Landkreis Dachau, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Ehemals Selbstständige i. S. d. § 304 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO, d.h. z.B. Kleingewerbetreibende und Soloselbstständige, können sich ebenfalls an die Schuldnerberatungsstelle wenden.

Wir bieten keine Betriebsberatung an.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.