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Forderungen zum Thema Bildungsgerechtigkeit

Das Thema Inklusion spiegelt sich in vielen unterschiedlichen Bereichen unserer täglichen Arbeit wider. Beispielsweise spielt Inklusion in unseren Einrichtungen für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen eine tragende Rolle, aber auch bei den Angeboten für Menschen mit psychischen Behinderungen und in der Sucht- und Wohnungslosenhilfe ist Teilhabe ein wichtiges Thema. Deshalb haben wir bei diesem Themenschwerpunkt die verschiedenen Arbeitsbereiche in Unterkategorien aufgeteilt und jeweils dazu Forderungen erarbeitet. 

Frühe Bildung

Plätze in Kindertageseinrichtungen ( insb. 0 – 3 Jahre) sind in vielen Regionen noch immer Mangelware. Einrichtungen wenden in der Regel Auswahlkriterien an, die auch soziale Bedarfe berücksichtigen. Eltern berichten jedoch auch von (zumindest gefühlten) Benachteiligungen durch ihren geringen sozialen und ökonomischen Status oder weil ihr Kind eine Beeinträchtigung aufweist. Andere Eltern beklagen ihre Benachteiligung gerade durch ihren guten sozialen und ökonomischen Status („hat mein Kind, nur weil ich eine gute Berufsausbildung habe, kein Recht auf einen Kitaplatz?“).

Da sich die Finanzierung der Plätze auch aus den Elternbeiträgen speist, müssen diese in der Regel in kostendeckender Höhe erhoben werden. Dadurch haben Eltern mit zwar geringem Einkommen aber ohne Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe, eine große Last zu stemmen. Die Kita-Zeit der Kinder wird aus diesem Grund so knapp wie möglich kalkuliert, der Bildungsanspruch der Kinder hat das Nachsehen.

Menschen und eben auch Kinder sind verschieden. 
Einige fühlen sich von klein auf wohl in großen Gruppen, andere bevorzugen es etwas ruhiger. Die Wahlfreiheit für Eltern sieht vor, dass diese entscheiden ob sie eine Tagespflegeperson oder eine Kita in Anspruch nehmen. Die Realität sagt aber: Sei froh, Du hast einen Platz! Der richtige Platz für jedes Kind würde die Entwicklung und Bildung positiv beeinflussen.

Sicherheit bedeutet sich geborgen zu fühlen. Für junge Kinder ist dies nur möglich, wenn sie vertraute Bezugspersonen an ihrer Seite haben. Ausreichend geeignetes Personal für die Kitas gibt es derzeit nicht. Seit langem besteht Handlungsbedarf bezüglich des Ausbaus der Ausbildungsplätze, der Verkürzung der Erzieherinnenausbildung, der Gehaltsstruktur und der Förderung von Quereinsteigern. Die bisherigen Bemühungen genügen nicht.

Die Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune, da diese über Kooperationsverträge einen wesentlichen Teil zur Finanzierung der Kitas beisteuern (oder eben nicht). Oft ist gerade in strukturschwachen Regionen die Leistungsfähigkeit der Kommunen stark eingeschränkt und dies trifft die Einrichtungen und damit die Kinder mehrfach: 

  • Durch fehlende oder nicht ausreichende Kooperationsverträge kann die Einrichtung nur einen Mindeststandard an Pädagogik bieten, 
  • durch hohe Elternbeiträge muss ein drohendes Defizit vermieden werden. 
  • Da dies in der Regel auch Regionen mit niedrigem Haushaltseinkommen sind, werden so wenige Betreuungszeiten wie möglich in Anspruch genommen. 
  • Für Kinder mit Behinderung müssen mit der Heimatkommune des Kindes gesondert finanzielle Leistungen (der sogenannte x-Faktor) verhandelt werden. In finanzschwachen Regionen gibt es diese nicht.

Caritas Deutschland

Neue Caritas-Studie: Immer mehr Jugendliche ohne Schulabschluss .

Schulische Bildung

Wissenschaftliche Studien zeigen immer wieder aufs Neue, dass Teilhabe an Bildung und berufliche Integration von der Herkunftsfamilie und dem sozialen Hintergrund junger Menschen abhängen. Ein förderliches Umfeld gilt als ein Garant für schulischen Erfolg.

  • die beispielsweise in schwierigen Familienverhältnissen aufwachsen, 
  • Verhaltensauffälligkeiten zeigen, 
  • bedingt durch ihre Zuwanderung sprachliche Barrieren haben, 
  • unter Versagens-/Schulängsten oder mangelndem Selbstwertgefühl leiden, 

verfügen nicht über entsprechend fördernde Bedingungen und brauchen daher besondere Unterstützung, Beratung und Begleitung, um an schulischer Bildung teilhaben zu können. Es braucht professionelle und ausreichend finanzierte Angebote der Kinder- und Jugendhilfe am Lebens- und Lernort Schule. Die Angebote sind zügig auszubauen und auf weitere Schularten aus zu dehnen, um allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe an schulischer Bildung zu ermöglichen.

Kindern und Jugendlichen in Familien, die Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende beziehen, wird eine geeignete außerschulische Lernförderung nur dann gewährt, wenn ihre Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe gefährdet ist und zudem keine schulisch organisierten Förderangebote existieren. Eine Förderung zur Erreichung einer Empfehlung für die Realschule oder das Gymnasium ist nicht vorgesehen. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.

Bei rückläufiger Zahl von Arbeitsbereichen für Unqualifizierte wird ein Berufsabschluss zunehmender Garant für die Teilhabe am Erwerbsleben und die Prävention von Armut. 

Benachteiligten Jugendlichen gelingt der direkte Zugang in eine Berufsausbildung häufig nicht trotz zahlreicher Förderangebote. Letztere verteilen sich auf Zuständigkeiten von Kostenträgern unterschiedlicher Rechtskreise, sind in der Regel nicht aufeinander abgestimmt, und zu wenig flexibel, um auf die individuellen Lebenslagen der jungen Menschen zu passen. Gerade in der Übergangsphase von der Schule in das Berufsleben sind Jugendliche in ihrer Selbstorganisation und Bewältigungsstrategie besonders gefordert. Benachteiligten Jugendlichen fehlen diese Kompetenzen in der Regel ebenso wie ein begleitendes soziales Umfeld. So wird der Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis und das Durchhalten bis zum Abschluss zu einer für viele nicht zu bewältigenden Herausforderung. Es braucht flexible, individuell gestaltbare und aufeinander abgestimmte Förderangebote und eine durchgängige, professionelle Begleitung von der Berufsorientierung bis zum Ausbildungsabschluss, um benachteiligten jungen Menschen die Teilhabe am Berufsleben zu gewährleisten.

Der soziale Aufstieg ist vielen Menschen in Deutschland immer noch versperrt. Das macht der Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts deutlich. 
Die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen sind alarmierend: Jedes dritte Kind eines ungelernten Arbeiters wird ebenfalls ein ungelernter Arbeiter. Und nur jedes zehnte Kind einer Mutter, die maximal einen Hauptschulabschluss hat, besucht das Gymnasium. 
 
Wir fordern Unterstützung durch frühe Hilfen und Schulsozialarbeit. Es braucht Menschen, die diese Jugendlichen sinnbildlich an die Hand nehmen und sie auf dem Weg von der Schule in die Ausbildung begleiten. Ausbildungspatenschaften können ein Schlüssel zu höheren Bildungsabschlüssen sein.

Berufliche Bildung

Die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist eine fachlich und persönlich sehr anspruchsvolle Tätigkeit. Die beruflichen Caritasschulen bereiten die Studierenden, Schülerinnen und Schüler mit einem hohen fachlichen und wertorientierten Anspruch auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe in den Kitas vor. Forderungen nach einer nur wenige Wochen dauernden Umschulung fachfremder Hilfskräfte weisen wir zurück. Wir fordern mehr Anerkennung für die berufliche Ausbildung von erziehenden Berufen!

Die Caritas fordert zusammen mit den anderen Wohlfahrtsverbänden schon seit vielen Jahren, die Ausbildung in der Altenpflege mit der Krankenpflegeausbildung gleichzustellen. Die Ausbildung zur Krankenpflege wird seit Jahren staatlicherseits besser gefördert und lockt durch günstigere Bedingungen mehr Schüler/innen an. Eine Besserstellung der Krankenpflege ist aufgrund zunehmend ähnlicher Tätigkeiten und Ausbildungsinhalten in der Alten- und Krankenpflege nicht mehr haltbar. Wir fordern die gleiche Behandlung für die Ausbildung für alle pflegerischen Berufen.