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Forderungen zum Thema Inklusion

Das Thema Inklusion spiegelt sich in vielen unterschiedlichen Bereichen unserer täglichen Arbeit wider. Beispielsweise spielt Inklusion in unseren Einrichtungen für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen eine tragende Rolle, aber auch bei den Angeboten für Menschen mit psychischen Behinderungen und in der Sucht- und Wohnungslosenhilfe ist Teilhabe ein wichtiges Thema. Deshalb haben wir bei diesem Themenschwerpunkt die verschiedenen Arbeitsbereiche in Unterkategorien aufgeteilt und jeweils dazu Forderungen erarbeitet.

Forderungen für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen

Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen müssen die Möglichkeit haben selbstbestimmt zu wählen, ob sie in einer stationären Einrichtung, in Außenwohngruppen oder in eigenen Wohnungen mit ambulanter Unterstützung wohnen möchten. Die notwendige und gewünschte Betreuung muss bedarfsdeckend finanziert werden.

Für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen ist es z.T. extrem schwierig eine Wohnung auf dem öffentlichen oder freien Wohnungsmarkt zu bekommen, da sie als Mieter/innen auf Vorbehalte stoßen. Die Kommunen müssen hier ihrer Verpflichtung nachkommen, ausreichend Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen; Vermieter von Wohnungen des freien Wohnungsmarktes müssen über Kampagnen im Sozialraum motiviert werden, Menschen mit Behinderungen als Mieter/innen auszuwählen.

Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und im Sozialraum sind häufig ergänzende ambulante Leistungen wie Begleit- und Assistenzdienste, die bedarfsdeckend finanziert werden müssen. 
 
Beispiele: 

Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen benötigen häufig –neben der Betreuung im ambulant betreuten Wohnen, die derzeit zwischen 2,5 und 7 Std. pro Woche beträgt, Begleitungen zum Einkauf, ins Kino, zu Ärzten oder Behörden oder zu öffentlichen Veranstaltungen. 

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen muss ein breites Spektrum an Schularten zur Verfügung stehen, um die im Einzelfall bestmögliche Schule wählen zu können. Die Angebote müssen von der Einzelintegration in Regelschulen über Schulen mit dem Profil „Inklusion“ und Partnerklassen bis hin zu spezialisierten Förderschulen reichen.

Forderungen für Menschen mit pychischen Behinderungen

Am Arbeitsleben teilzuhaben ist ein grundsätzliches Recht für jeden von uns. Dieses Recht muss auch für Menschen mit psychischen Problemlagen durchgesetzt werden. Dieser Personenkreis wird zunehmend ausgegrenzt. Die Kooperation zwischen Arbeitsagenturen und Maßnahmeträgern sowie den Kostenträgern im Sozial- und Gesundheitswesen muss wesentlich enger, verlässlicher und nachhaltiger gestaltet werden. Eine gemeinsame Sicht auf die Menschen mit Unterstützungsbedarf kann helfen, Hemmnisse und Widersprüche zwischen den unterschiedlichen Fördersystemen abzubauen. 
 
Sowohl für arbeitsmarktnahe Zielgruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf wie auch für arbeitsmarktferne Zielgruppen ist ein sozialer Arbeitsmarkt mit der Perspektive der Teilhabe weiterzuentwickeln. Hierzu zählt die Bereitschaft der Träger der Grundsicherung, die gesetzlich verankerten Instrumente bestmöglich auszustatten und zu nutzen. So sollten unbefristete Fördermöglichkeiten nach dem § 16e SGB II für die Zielgruppe der Menschen mit psychischen Problemen wieder eingeführt und die Fördermöglichkeiten im SGB II stärker personzentriert genutzt werden. 
 
Von einem Teil der Menschen mit psychischen Problemlagen wird die Tätigkeit in Werkstätten für behinderte Menschen abgelehnt, da sie im Hinblick auf Arbeitsanforderungen, Arbeitssetting und Entwicklungsmöglichkeiten nicht den jeweiligen Wünschen bzw. Zielen entsprechen. Die Beschäftigung in einer Werkstatt wird trotzdem als Arbeitsmöglichkeit gewählt, wenn adäquate Alternativen fehlen. Deshalb müssen mehr Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen geschaffen werden. Hierzu ist der geeignete gesetzliche Rahmen für „Sozialfirmen“ zu schaffen.

Förderung und Erhalt der seelischen Gesundheit muss künftig eine verbindliche Aufgabe sowohl der Anbieter psychiatrischer Hilfen als auch der Leistungsträger und Kommunen werden. Unter anderem als Folge der jahrzehntelangen institutionellen Förderpraktiken haben sich Strukturen entwickelt, die den Betroffenen statt Wiedereingliederung (nur) geschützte Räume und damit Sonderwelten anbieten. Hier muss ein deutliches Umdenken stattfinden mit der Grundausrichtung: Sozialraum vor Sonderwelt. Anti-Stigma-Arbeit muss dabei ein fester Bestandteil der regionalen Angebote zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit psychischen Problemlagen sein. 
 
Hierzu werden umfangreiche Maßnahmen notwendig und sind entsprechend bereitzustellen wie etwa: 
 
(1) Die Verbesserung der sozialräumlichen Infrastruktur sowie die Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements durch: 
• personelle und finanzielle Ressourcen für fallunspezifische Aufgaben im Sozialraum, 
• Schulungen und Qualifizierung von Mitarbeitenden in Diensten und Einrichtungen , 
• Schulungen für Multiplikatoren/innen sowie für Maßnahmen des Empowerments bei den Betroffenen selbst (siehe Beispiel). 
 
(2) Eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Selbsthilfeverbände und -organisationen. 


Beispiel:  

Erfahrungen aus dem europäischen Ausland und Modellprojekte in Deutschland zeigen, dass Psychiatrie-Erfahrene sich stark in ein „bürgerschaftliches Beteiligt Sein“ einbringen möchten und können. Die Ermöglichung dieses Beteiligt Seins in der Gemeinschaft ist ein neues Ziel, das über die bisherigen Konzepte der Integration und der Gemeinwesenarbeit hinausgeht. Im eigenen Lebensraum ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen – und in seelischen Krisen und Belastungszuständen zuverlässige Unterstützung zu bekommen – ist ein erklärtes Ziel von Psychiatrie-Erfahrenen. Dazu braucht das Gemeinwesen Unterstützung und Anleitung, um Menschenn in seine Mitte zu nehmen, die bisher ausgegrenzt wurden. 
 
Die gemeindepsychiatrischen Angebote müssen vor dem Hintergrund des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung weiterentwickelt werden, inklusive der entsprechenden Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialen, pflegerischen und medizinischen Berufen. Menschen mit psychischen Problemlagen sollen nicht mehr allein als „störungsbelastet“ wahrgenommen werden, sondern als Personen mit einer Lebensgeschichte und mit Fähigkeiten, die sie in den Sozialraum einbringen können. Die Hilfeplanung muss daher die Aufmerksamkeit mehr auf die Fähigkeiten fokussieren, ihre Methodik erweitern und sozialraumbezogenes Wissen (wer kann wen, wo und wie einbeziehen?) insbesondere für den nichtpsychiatrischen Bereich entwickeln.

Die Lebenslagen „Armut“ und „Hartz IV“ begrenzen Teilhabe. Denn Teilhabe hängt, wenn auch nicht allein, vom Einkommen und dem Zugang zu materiellen Gütern ab. Die materielle Basis der Existenz von Menschen mit psychischen Problemlagen ist sicherzustellen, damit Teilhabe überhaupt möglich wird. 
 
Zudem muss es genügend bezahlbaren Wohnraum geben und der Zugang zu Wohnraum für Menschen mit psychischen Problemlagen muss verbessert werden, denn die Wohnsituation ist mitentscheidend für die Verbesserung der Lebenssituation. Erforderlich sind daher: 
 
(1) eine strukturelle Förderung von ausreichendem sozialen Wohnungsbau, 
(2) die quotierte Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Vergabe von Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, 
(3) Entstigmatisierungskampagnen für die Wohnungswirtschaft und spezifische Hilfen der Kostenträger für Menschen, die aufgrund ihrer psychischen 
Problemlagen an der Anmietung von Wohnungen gehindert sind (u.a. flexible Kostenübernahmen von Mieten in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII, 
Ausfallsbürgschaften, Kautionen).  
 
Beispiel:  

Gegen die Vermietung von Wohnraum an Menschen mit psychischen Problemlagen bestehen nach wie vor erhebliche Vorbehalte, basierend auf Vorurteilen und Stigmatisierungen. Insofern ist der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum vielerorts erschwert. Manche Menschen mit psychischen Problemlagen sind zusätzlich verschuldet und damit sehr oft vom Zugang zu Wohnungen ausgeschlossen bzw. auf Vermietungen durch Organisationen, die Hilfe anbieten, angewiesen. In Ballungsräumen mit knappem Wohnungsangebot ist zudem eine Verdrängung von Menschen mit psychischen Problemlagen in die ungeliebten und belasteten Wohnungsgebiete zu beobachten. Mangels Wohnraum werden sie mancherorts auf Heimeinrichtungen oder Unterkünfte für wohnungslose Menschen verwiesen. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben findet daher schon allein durch die Begrenztheit des Wohnungsangebotes und die daraus entstehenden gesellschaftlichen und ökonomischen Verdrängungsprozesse in besondere Weise seine Grenzen.

Heime werden vom psychiatrischen Versorgungssystem insgesamt immer noch als einfache Lösung für komplexe Problemlagen gesehen. Menschen mit psychischen Problemen leben in Heimen, oft weil andere Hilfen nicht ausreichend vorhanden sind. Doch dem Mangel an flexiblen, ambulanten Hilfen, umfassender Unterstützung und angemessenem Wohnraum wird nicht konsequent abgeholfen. Das „All-inclusive-Paket“ des Heims soll zur Not auch in Form von geschlossenen Wohnheimen vorgehalten werden, aber Alternativen für die am schwierigsten zu unterstützenden Menschen fehlen und müssen entwickelt werden. 

Was weiter fehlt ist die Vernetzung der unterschiedlichen Kostenträger und eine umfassende regionale medizinische Begleitung nach dem Sozialgesetzbuch V (Ambulante psychiatrische Pflege, Soziotherapie, Integrierte Versorgung etc.), um Menschen in Krisensituationen ambulant zu versorgen und lange und teure stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Es ist erforderlich, diesen Bereich auszubauen und darüber hinaus regionale Netzwerke, zum Beispiel mit der Jugend- und Eingliederungshilfe, zu schaffen. 
 
Die kommunale Verpflichtung zur Daseinsvorsorge muss für alle Bürgerinnen und Bürger gelten und möglich sein. Weitere Forderungen sind: 
 

  • Regionale ambulante Versorgung und Unterstützung muss besonders in ländlichen Regionen ausgebaut und entwickelt werden. Erfahrungen aus den Städten müssen entsprechend ausgewertet und übertragen werden. 
  • Hilfeberechtigte müssen Mieter ihres Wohnraums sein. 
  • Ambulante Unterstützung muss bedarfsdeckend finanziert werden. 
  • Bestehende Heime müssen sich zur örtlichen Stadtteilkultur (Quartier) öffnen. 

 
Der Weg vom Heim hin zum eigenen Wohnraum muss dort beginnen. Wohnheime müssen durchlässig und Teil des sozialpsychiatrischen Netzwerkes sein. Konkrete Schritte hin zu einer Integration dieser Hilfen in die Gemeinwesen sind überfällig. 

Beispiel:  
Hilfeversagung im ambulant begleiteten Wohnen bei höherem Bedarf 

 
Im Bezirk Oberbayern darf die Unterstützung im ambulant begleiteten Wohnen nicht mehr als sechs Stunden pro Woche umfassen. Übersteigt er diese Grenze wird der Hilfesuchende auf stationäre Angebote verwiesen. Ein Bewilligungs- und Ablehnungsautomatismus lediglich auf der Grundlage eines bestimmten Stundenkontingentes kann dem Wunsch- und Wahlrecht des jeweiligen Menschen nicht gerecht werden. 

Forderungen der Sucht- und Wohnungslosenhilfe

Gerade in Oberbayern ist Wohnraum für viele arbeitende Menschen vor allem in den Ballungsgebieten zu knapp und zu teuer. Kommen aber zu den allgemeinen finanziellen Belastungen noch spezifische Probleme wie Arbeitslosigkeit, Suchtverhalten, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Straffälligkeit dazu, wird der Verbleib in der eigenen Wohnung zu einem unbezahlbaren „Luxus“. Durch die vielfältigen Problemlagen wird es dann fast unmöglich aus eigener Kraft Wohnraum zu finden, zu finanzieren und zu behalten. Hier muss ein besseres (vor allem präventives) Unterstützungssystem in allen Gemeinden und Städten eingerichtet werden.

Im Justizvollzug wird propagiert, dass die Entlassvorbereitung mit dem ersten Tag der Haft beginnt. Die Realität sieht aber leider so aus, dass viele Betroffene aus der Haft entlassen werden, ohne dass sie eine finanzielle Basis besitzen, ohne Wohnraum und ohne Perspektive. Dadurch ist die Rückfallquote nach der Entlassung aus dem Strafvollzug enorm hoch. Deswegen muss ein fachlich fundiertes Übergangsmanagement ausgebaut werden, dass den betroffenen Menschen schon während der Haftzeit hilft, ihre Angelegenheiten zu regeln und mit einer sinnvollen Lebensperspektive ihr Leben in Freiheit eigenverantwortlich zu gestalten.

Seit 1997 ist das Rehabilitationsbudget gedeckelt und wird jedes Jahr nur um die Grundlohnsummensteigerung aller Erwerbstätigen erhöht. Damit werden die Budgets für die Reha-Leistungen nicht nur seit 2009 komplett ausgeschöpft, sondern zunehmend wird auch eine Einsparpolitik der Rentenversicherungsträger beobachtet. Um eine sinnvolle Finanzierung der Erbringer der Rehabilitation und eine der steigenden Anzahl älterer und rehabilitationsbedürftiger Arbeitnehmer angemessenen Budgetausstattung der Rentenversicherungsträger zu gewährleisten, muss die Deckelung des Rehabilitationsbudgets aufgehoben werden.

Positionen und Stellungnahmen

Positionen und Stellungnahmen der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.