So wohnen und leben können, dass man teilhaben kann
Hilfeversagung im ambulant begleiteten Wohnen bei höherem Bedarf
Im Bezirk Oberbayern darf die Unterstützung im ambulant begleiteten Wohnen nicht mehr als sechs Stunden pro Woche umfassen. Übersteigt er diese Grenze wird der Hilfesuchende auf stationäre Angebote verwiesen. Ein Bewilligungs- und Ablehnungsautomatismus lediglich auf der Grundlage eines bestimmten Stundenkontingentes kann dem Wunsch- und Wahlrecht des jeweiligen Menschen nicht gerecht werden.