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Ein Mann und eine Frau lassen sich beraten | © Caritas München und Oberbayern

Vorsorge

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Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann jeder in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Auch Ihre engsten Verwandten dürfen Sie nicht automatisch rechtsverbindlich vertreten. Damit die eignen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, gilt es vorzusorgen.

Im Folgenden informieren wir Sie zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

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Infoblatt zum Thema Patientenvorsorge, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
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