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Die Ausgleichsabgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist eine Pflichtabgabe, die zu entrichten ist, wenn ein Unternehmen nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von Schwerbehinderten beschäftigt.
Nach §223 SGB IX können Sie als Auftraggeber 50 Prozent unserer im Rechnungsbetrag ausgewiesenen Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
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