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Die Caritas Werkstätten stehen allen Menschen mit Behinderung offen. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht notwendig. Zur Aufnahme muss bei der örtlichen Agentur für Arbeit zunächst ein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt werden. Für behinderte Menschen, die bereits einige Zeit im normalen Arbeitsleben standen, ist die entsprechende Rentenversicherung zuständig. Der überörtliche Sozialhilfeträger (Bezirk Oberbayern) ist Ansprechpartner für eine Aufnahme in die Förderstätte. Bei Bedarf steht ihnen ein organisierter Fahrdienst zur Verfügung.