Unter Anleitung von hoch qualifiziertem Fachpersonal arbeiten etwa 130 Menschen mit Behinderung in der Caritas-Werkstatt Dachau.
Die günstige geografische Lage ermöglicht eine optimale regionale Abdeckung. Mit unserem Service „Alles aus einer Hand“ organisieren wir die komplette Auftragsabwicklung von der Konstruktion bis zum fertigen Produkt, über die Verpackung bis zur Logistik. Kennzeichnend ist unsere Branchenvielfalt: wenn nötig machen wir die Holzkiste zum Metallprodukt und versenden Ihre dazu gehörigen Kataloge.
Unser Leistungsspektrum
Informieren Sie sich, wie wir Sie im Rahmen Ihrer Produktion, Ihrer Dienstleistung oder Ihres Verkaufs unterstützen können. Sie werden überrascht sein, was wir alles können.
Anrechnung auf die Ausgleichsabgaben
Neben einem Umfangreichen Leistungsspektrum sowie präziser und schneller Ausführung von Aufträgen bieten wir vor allem die Möglichkeit der Anrechnung unserer Arbeitsleistung auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe. Lesen sie hierzu näheres unter dem Beispiel " Anrechnung Ausgleichsabgabe".
Vorteile für den Kunden und (End-) Verbraucher
Sie profitieren neben der Qualität vor allem davon, dass auf alle Produkte und Dienstleistungen von Werkstätten für behinderte Menschen nur 7 % Mehrwertsteuer statt der üblichen 19 % erhoben werden. Für Sie verbilligt sich damit der Endpreis.
Wichtige Information für Einkauf und Personalabteilung!
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, 5% seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Ist dies nicht möglich, so ist die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die können Sie sich – mit uns - sparen, denn unsere Einrichtung ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Vergeben Sie Aufträge an uns, können Sie bis zu 50% des Rechnungsbetrages auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Nur 7% Mehrwertsteuer
Da wir ausschließlich steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dienen, kommt der verminderte Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 7% zum Tragen.
Nachstehend ein Auszug aus dem Sozialgesetzbuch IX:
§ 71 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
(1) Private und öffentliche Arbeitgeber mit mind. 20 Arbeitsplätzen haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
§ 77 Ausgleichsabgabe
(1) Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, entrichten sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe.
(2) Die Ausgleichsabgabe beträgt je Monat und unbesetzten Pflichtplatz
1. 105 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis weniger als dem geltenden Pflichtsatz.
2. 180 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent.
3. 260 € bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.
§ 140 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Beispiele:
Ein Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeiter und müsste 5% seiner Arbeitsplätze, also drei Stellen, mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Es konnten jedoch nur ein schwerbehinderter Mitarbeiter eingestellt werden. Damit ist eine Quote von 1,66% erreicht und für die nicht besetzten Pflichtplätze eine Ausgleichsabgabe in Höhe von derzeit
3.120,- € / Jahr (12 x 260,-) und Arbeitsplatz zu bezahlen.
Dies ergibt:
2 Plätze x 3.120,- € = 6.240,- € Ausgleichsabgabe pro Jahr.
Durch Vergabe von Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen kann das Unternehmen jedoch indirekt Schwerbehinderte beschäftigen und aufgrund der gesetzlichen Regelung 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Teils des Gesamtrechnungsbetrages anrechnen.
Beispiel Dienstleistung
Wenn Sie als Unternehmer z. B. Ihre Wäsche für 10.000,- € pro Jahr bei den Caritas Werkstätten waschen lassen, können Sie 50% davon an die Ausgleichsabgabe anrechnen:
Auftragsvolumen 10.000,- € / Jahr
Arbeitsleistung 10.000,- € / Jahr
Zahlung Ausgleichsabgabe 6.240,- € / Jahr
Anrechnungsbetrag 50% 5.000,- € / Jahr
Restliche Ausgleichsabgabe 1.240,- € /Jahr
Ihre Ersparnis als Unternehmer 5.000,- € / Jahr
Beispiel Produktion
Wenn Sie als Unternehmer Produkte bei den Caritas Werkstätten fertigen lassen, ergibt sich folgende Beispielrechnung:
Auftragsvolumen 10.000,- € / Jahr
Materialanteile 2.000,- € / Jahr
Arbeitsleistung 8.000,- € / Jahr
Zahlung Ausgleichsabgabe 6.240,- € / Jahr
Anrechnungsbetrag 50% 4.000,- € / Jahr
Restliche Ausgleichsabgabe 2.240,- € /Jahr
Ihre Ersparnis als Unternehmer 4.000,- € / Jahr
Der Gesetzgeber verlangt zwingend, dass Aufträge der öffentlichen Hand (Ausschreibungen, Vergaben) gleich welcher Art unter gewissen Bedingungen an anerkannte Werkstätten vergeben werden (§141 SGB IX). Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 10.05.2001 Vergaberichtlinien beschlossen in denen Näheres geregelt ist: