Dieses Gesetz ist neu seit diesem Jahr. Ehepartner dürfen sich jetzt in gesundheitlichen Angelegenheiten gegenseitig vertreten. Auch ohne Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können jetzt gegenseitige Entscheidungen getroffen werden, wenn ein Partner handlungs- oder entscheidungsunfähig ist.
Dieses Recht gilt für 6 Monate und nur nach Vorlage des behandelnden Arztes.
Nähere Infos erhalten Sie gerne in der Fachstelle.