Wer handelt für Sie, wenn sie das selbst nicht mehr können? Das können Sie entscheiden. Dazu gibt es die Vorsorge-Vollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Hierzu erhalten Sie inhaltliche Anregungen und formale Hinweise.
Ulrich Kaltwasser, Vereinsbetreuer, Betreuungsverein KJF, wirbt dafür, rechtzeitig schriftlich festzulegen, wie im Fall der Fälle für Sie gesorgt werden soll und ggf. welche vertraute Person dies übernehmen könnte.
Die Gebühr für diesen Vortrag beträgt 2€.