Das Familiengericht strebt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie sowie mit Rechtsanwälten, Beratungsstellen, Mediatoren, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen an, die Eltern zu motivieren, im Inte-resse und zum Wohl ihrer Kinder selbst und eigenverantwortlich möglichst rasch eine tragfähige Lösung ihres Sor-gerechts- und/oder Umgangsproblems zu finden.
Das Familiengericht ist der Auffassung, dass der frühzeitige Versuch, eine Vereinbarung zwischen den Eltern her-beizuführen, den Belangen der betroffenen Kinder am ehesten entspricht. Im Vordergrund steht der Erhalt der Eltern-Kind Beziehung und damit das Wohl des Kindes.
Hierzu ist es erforderlich, dass alle Beteiligten gemeinsam versuchen, eine bestehende Konfliktlage frühzeitig zu entschärfen.