Alle Informationen zum Angebot
Das Familiengericht strebt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie sowie mit Rechtsanwälten, Beratungsstellen, Mediatoren, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen an, die Eltern zu motivieren, im Inte-resse und zum Wohl ihrer Kinder selbst und eigenverantwortlich möglichst rasch eine tragfähige Lösung ihres Sor-gerechts- und/oder Umgangsproblems zu finden.
Das Familiengericht ist der Auffassung, dass der frühzeitige Versuch, eine Vereinbarung zwischen den Eltern her-beizuführen, den Belangen der betroffenen Kinder am ehesten entspricht. Im Vordergrund steht der Erhalt der Eltern-Kind Beziehung und damit das Wohl des Kindes.
Hierzu ist es erforderlich, dass alle Beteiligten gemeinsam versuchen, eine bestehende Konfliktlage frühzeitig zu entschärfen.
Gerichtsnahe Beratung (22) KB
Besonderheiten
Ihr Ansprechpartner zu diesem Angebot