Unser Haus liegt im Zentrum der oberbayerischen Landkreise Traunstein, Rosenheim und Mühldorf, exponiert, in landschaftlich reizvoller Umgebung zwischen Inn und Chiemsee, mit Blick auf die Alpen.
Die Einrichtung besteht aus Haupt- und Nebengebäude - früher ein großzügiger Pfarrhof - mit großem Garten und einer kleinen Kirche im Hintergrund.
Im unteren Bereich des Hauptgebäudes befinden sich die Gemeinschaft- und Wirtschafträume. Eine Küche mit Vorratsraum, ein Speisesaal, Waschküche und Bügelraum sowie die Büroräume von Leitung und Fachpersonal. Ein Besprechungszimmer steht Betreuern und Bewohnern für Sitzungen und Gesprächen zur Verfügung.
Im den Obergeschossen befinden sich die Wohnräume, in der Regel Doppelzimmer, mit Aufenthaltsräumen, sanitären Anlagen sowie einem Gruppenraum.
Im Nebengebäude ist der Bereich Ergotherapie mit seinen Werkstätten und dem Büro des Fachpersonals untergebracht.
Die Aufenthaltsdauer ist durch den Kostenträger auf 1 Jahr begrenzt und kann im Bedarfsfall um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Bei voller Belegung leben 26 erwachsene BewohnerInnen in unserem Haus, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis der Generationen und Geschlechter geachtet wird.
Wir bieten tagesstrukturierende Maßnahmen an, die von den Bereichen Sozialdienst und Ergotherapie im Tagesverlauf angeleitet werden, und über die Kollegen des Wohnbereichs darüber hinaus auch nachts unterstützt und begleitet werden.
Berg 1
83530 Schnaitsee
E-Mail: | |
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Telefon: | 08074 1778 0 |
Fax: | 08074 1778 20 |
In der ersten Kontaktaufnahme wird in der Regel ein Besichtigungstermin vereinbart, um sich gegenseitig persönlich kennen zu lernen und die Einrichtung vorzustellen.
Bei beidseitigem Interesse an einer Aufnahme, stellt die vermittelnde Stelle beim überörtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Kostenübernahme.
Dieser Antrag besteht aus einem Sozialbericht mit Maßnahmenempfehlung und einem ärztlichen Bericht.
Beides bieten wir Ihnen hier zum download an.
Darüber hinaus benötigen wir noch weitere Unterlagen, wie:
Bei Fragen zur Aufnahme, dem aktuellen Belegungsstand, evtl. Wartezeiten oder dem Aufnahmezeitpunkt, nehmen Sie bitte mit den Kollegen des Sozialdiensts Frau Oberleitner oder Herrn Armbruster Kontakt auf.
Rechtsgrundlage:
Neben der Entgeltvereinbarung zwischen Sozialhilfeträger und Caritasverband auf der Basis des § 79 SGB XII bildet § 53 SGB XII die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme für eine Aufnahme.