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Ein Mann berechnet etwas auf dem Taschenrechner und hat mehrere Dokumente vor sich liegen | © Caritas München und Oberbayern

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Schuldner- und Insolvenzberatung - Caritas Region Berchtesgadener Land

Die Schuldner- und Insolvenzberatung - Caritas Region Berchtesgadener Land

Sie sind bereits verschuldet oder von einer Verschuldung bedroht? Dann nutzen Sie unser Angebot – je früher desto besser – wir suchen mit Ihnen nach Lösungen.
Die Entstehung von Schulden hat in der Regel viele Gründe. Deshalb sehen wir unsere Aufgabe vor allem in einer umfassenden sozialen Beratung. Wir berücksichtigen Ihre gesamte Lebenssituation und beschränken unser Angebot nicht auf rein wirtschaftliche und rechtliche Aspekte.

Terminvereinbarung


Melden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich zu den Bürozeiten für eine Beratung an. Sie werden ca. drei Wochen im Vorhinein schriftlich von uns zum Termin eingeladen. Aufgrund der hohen Nachfrage lassen sich Wartezeiten für eine ausführliche Erstberatung leider nicht vermeiden. In dringenden Fällen ist aber auch kurzfristig eine telefonische Beratung möglich.
 

Voraussetzungen für eine Beratung: 

  • Wohnsitz im Landkreis BGL und keine aktuelle Selbstständigkeit


Haben Sie Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Schuldner- und Insolvenzberatung - Caritas Region Berchtesgadener Land

Lindenstraße 6/II
83395 Freilassing


E-Mail: cb-freilassing@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08654 63456
Fax: 08654 65805

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Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und dem Landkreis Berchtesgadener Land finanziert.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Nein, wir beraten Sie kostenfrei.

Die Höhe oder Anzahl Ihrer Zahlungsverpflichtungen spielt keine Rolle. Das Angebot ist offen für alle Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ja, alle unsere Schuldnerberatungsstellen sind auch geeignete Stellen nach §305 Abs. 1 Nr. 1 InsO und dürfen als solche P-Konto-Bescheinigungen erstellen (Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO über von der Pfändung nicht erfasste Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto).

Hierfür sind folgende Unterlagen relevant:

 

  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Geburtsurkunde der Kinder / Eheurkunde
  • Bankkarte 
  • Kindergeldbescheid und Kontoauszug als Nachweis Kindergeldeingang
  • Nachweis Unterhaltszahlungen von mindestens 2 Monaten 

 

Bitte nehmen Sie grundsätzlich vorab Kontakt mit uns auf, damit wir mit Ihnen besprechen können, ob wir Ihnen helfen können oder, ob Sie für die Freigabe auf Ihrem P-Konto einen Antrag bei Gericht stellen müssen.

Es ist eine Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Sie dabei zu unterstützen, einen Weg raus aus den Schulden zu finden. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Möglichkeit, aber es gibt auch oft Alternativen. Diese Klärung ist Teil der Beratung.