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Die Caritas Werkstätten stehen allen Menschen mit Behinderung offen. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht notwendig. Zur Aufnahme muss bei der örtlichen Agentur für Arbeit zunächst ein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt werden. Für behinderte Menschen, die bereits einige Zeit im normalen Arbeitsleben standen, ist die entsprechende Rentenversicherung zuständig. Der überörtliche Sozialhilfeträger (Bezirk Oberbayern) ist Ansprechpartner für eine Aufnahme in die Förderstätte. Bei Bedarf steht Ihnen ein organisierter Fahrdienst zur Verfügung.
Schichtbetrieb der Brucker Werkstatt ab 11. Januar wieder möglich
Fürstenfeldbruck, 7.1.2021
Liebe Beschäftigte, Teilnehmer, Eltern, Angehörige und Partner der Caritas Brucker Werkstatt,
wir haben heute aus dem zuständigen Staatsministerium erfahren, dass die Caritas Brucker Werkstatt in Fürstenfeldbruck aller Voraussicht ab 11.01.2021 wieder regulär arbeiten wird und als Produktionsstätte nicht vom Lockdown betroffen sein wird.
Schulen, HPTs und verschiedene andere Einrichtungen der Eingliederungshilfe bleiben allerdings bis 31.01. weiter geschlossen.
Das heißt unsere Beschäftigten können - wie vorgesehen - wieder im etablierten Schichtbetrieb in die Werkstatt kommen.